Umfang Steuerbefreiung selbstgenutztes Wohneigentum – unbebautes Nachbargrundstück – FG Düsseldorf 4 K 1063/17 Erb

Juni 8, 2022

Umfang Steuerbefreiung selbstgenutztes Wohneigentum – unbebautes Nachbargrundstück – FG Düsseldorf 4 K 1063/17 Erb – Urteil vom 16.05.2018

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das FG Düsseldorf hatte die Frage zu entscheiden, ob sich die Steuerbefreiung für ererbtes und danach weiter selbstgenutztes Wohneigentum auch auf ein mitgeerbtes unbebautes Nachbargrundstück erstreckt.

Das FG Düsseldorf wies die Klage ab: Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum könne nur für ein bebautes und zu eigenen Wohnzwecken selbstgenutztes Grundstück gewährt werden.

Auf die Frage, ob zwischen beiden Grunstücken eine wirtschaftliche Einheit besteht, komme es nicht an.

Ein unbebautes Nachbargrundstück sei dagegen nicht begünstigt.

Die Revision wurde zugelassen.

Inhaltsverzeichnis

Umfang Steuerbefreiung selbstgenutztes Wohneigentum – unbebautes Nachbargrundstück – FG Düsseldorf 4 K 1063/17 Erb

  1. Einleitung
    • Fragestellung: Umfang der Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum und unbebautes Nachbargrundstück
  2. Urteil des FG Düsseldorf vom 16.05.2018
    • Klageabweisung und Kostenentscheidung
    • Zulassung der Revision
  3. Tatbestand
    • Parteien und betroffene Grundstücke
    • Erbschaftssteuererklärung und Festsetzung der Erbschaftssteuer
  4. Gründe für die Entscheidung
    • Ablehnung der Steuerbefreiung für das unbebaute Grundstück
    • Auslegung des Begriffs “mit einem Familienheim bebautes Grundstück”
    • Zivilrechtliche Auslegung von Eigentum und Miteigentum
    • Berücksichtigung der Eintragung im Grundbuch und des Flurstücks
  5. Kostenentscheidung und Revision
    • Begründung der Kostenentscheidung
    • Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO

Zum Entscheidungstext:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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