Umfang und Geltung einer Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall vorstellen, der vor dem Landgericht Detmold verhandelt wurde (Urteil vom 14.01.2015 – 10 S 110/14).
Dieses Urteil ist besonders für Sie relevant, wenn Sie jemandem eine sogenannte Vorsorgevollmacht erteilt haben oder selbst als Bevollmächtigter handeln.
Es geht darum, wie Banken mit solchen Vollmachten umgehen müssen.
Wenn die Vollmacht für alle Vermögensdinge gilt
Stellen Sie sich vor, Sie haben einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht gegeben, die es ihr erlaubt, sich um all Ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern.
Das ist oft sinnvoll, falls Sie selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten.
Das Gericht in Detmold hat klargestellt:
Wenn diese Vollmacht umfassend formuliert ist und sich auf Ihre gesamten Vermögensangelegenheiten bezieht, dann darf der Bevollmächtigte
damit auch über Ihr Bankkonto verfügen – selbst wenn es keine extra Vollmacht speziell für dieses Konto gibt.
Die Bank macht Schwierigkeiten – und muss dafür geradestehen
Nun kommt der spannende Punkt:
Was passiert, wenn die Bank sich trotzdem weigert, den Bevollmächtigten handeln zu lassen, obwohl dieser die gültige Vorsorgevollmacht vorlegt?
Oder wenn die Bank unberechtigte Bedingungen stellt, bevor sie den Bevollmächtigten Zugriff auf das Konto gewährt?
Das Landgericht Detmold hat hier eine klare Antwort gegeben:
Wenn die Bank ohne guten Grund die Verfügung des Bevollmächtigten über das Konto behindert und dadurch dem Vollmachtgeber ein Schaden entsteht, dann muss die Bank diesen Schaden ersetzen.
In dem konkreten Fall ging es darum, dass die Bank vom Bevollmächtigten zusätzliche Dokumente verlangte, obwohl die Vorsorgevollmacht eigentlich alles abdeckte.
Weil der Bevollmächtigte deswegen einen Rechtsanwalt einschalten musste, um sein Recht durchzusetzen, musste die Bank die Kosten für diesen Anwalt tragen.
Was bedeutet das für Sie?
Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für alle, die eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt haben.
Es stärkt die Rechte der Bevollmächtigten und macht deutlich, dass Banken solche Vollmachten grundsätzlich respektieren müssen.
Unberechtigte Hürden dürfen sie nicht aufbauen.
Sollten Sie in einer ähnlichen Situation sein und Ihre Bank stellt sich quer, obwohl Sie eine gültige Vorsorgevollmacht haben, ist es ratsam, sich rechtlichen Rat zu holen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
RA und Notar Krau
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