Umgangsrecht: Auf paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung
BGH, Beschluss vom 01.02.2017 – XII ZB 601/15
Vorinstanzen:
AG Schwabach, Entscheidung vom 10.09.2015 – 1 F 280/15 (2) –
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.12.2015 – 11 UF 1257/15 –
Dieser Beschluss stammt vom Bundesgerichtshof (BGH). Das ist das höchste Gericht in Deutschland für solche Fragen. Das Urteil wurde am 1. Februar 2017 gefällt.
Es geht um einen Streit zwischen zwei geschiedenen Eltern. Sie haben einen gemeinsamen Sohn, der im Jahr 2003 geboren wurde. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, sie sollen wichtige Entscheidungen für das Kind zusammen treffen.
Der Sohn lebt hauptsächlich bei seiner Mutter. Mit dem Vater gab es eine klare Regelung für Besuche. Der Vater durfte seinen Sohn alle 14 Tage am Wochenende sehen. Auch die Ferien wurden aufgeteilt.
Der Vater war mit dieser Regelung aber nicht mehr zufrieden. Er wollte, dass der Sohn genau gleich viel Zeit bei ihm und bei der Mutter verbringt. Er wünschte sich ein sogenanntes „Wechselmodell“. Das bedeutet, dass das Kind abwechselnd eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter lebt. Auch die Ferien sollten genau zur Hälfte geteilt werden.
Der Vater hatte diesen Wunsch bereits vor zwei unteren Gerichten geäußert. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Nürnberg darüber entschieden. Dieses Gericht lehnte den Wunsch des Vaters ab.
Die Richter in Nürnberg hatten dafür zwei Hauptgründe:
Der Vater akzeptierte diese Entscheidung nicht und zog vor den Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof gab dem Vater recht und hob das Urteil aus Nürnberg auf. Das bedeutet aber nicht sofort, dass der Vater das Wechselmodell bekommt. Es bedeutet nur, dass das Gericht in Nürnberg den Fall neu prüfen muss. Die Richter dort hatten die Rechtslage falsch eingeschätzt.
Die wichtigsten Punkte der Entscheidung des BGH sind:
1. Das Wechselmodell ist gesetzlich erlaubt Der BGH stellte klar: Ein Gericht darf sehr wohl ein Wechselmodell anordnen. Es ist egal, ob der andere Elternteil (hier die Mutter) dagegen ist. Das Gesetz verbietet es nicht, dass ein Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern lebt. Es gibt keine Regel, die sagt, dass Umgang nur am Wochenende stattfinden darf. Auch eine 50/50-Aufteilung ist rechtlich möglich.
2. Das Kindeswohl ist das Wichtigste Obwohl das Wechselmodell erlaubt ist, muss es im Einzelfall auch sinnvoll sein. Der wichtigste Maßstab ist immer das Wohl des Kindes. Das Gericht muss prüfen, welche Betreuungsform für das Kind am besten ist.
3. Hohe Anforderungen an die Eltern Das Gericht erklärte, dass ein Wechselmodell schwierig umzusetzen ist. Es stellt hohe Anforderungen an die Eltern und das Kind. Das Kind muss zwischen zwei Haushalten pendeln und sich immer wieder umstellen. Damit das funktioniert, müssen folgende Dinge gegeben sein:
4. Streit schadet dem Kind Wenn die Eltern stark zerstritten sind, ist ein Wechselmodell meistens schlecht für das Kind. Durch den häufigen Wechsel bekommt das Kind den Streit der Eltern viel stärker mit. Das belastet die Seele des Kindes. Ein Wechselmodell kann nicht dazu dienen, den Streit der Eltern zu schlichten. Es funktioniert nur, wenn der Streit schon beigelegt ist oder die Eltern ihn vom Kind fernhalten können.
Der BGH kritisierte das Oberlandesgericht Nürnberg noch aus einem anderen Grund. Das Gericht hatte den Sohn nicht persönlich angehört.
Das Gesetz schreibt vor, dass Kinder in solchen Verfahren angehört werden müssen. Das gilt besonders, wenn sie schon etwas älter sind. Der Sohn war zum Zeitpunkt des Verfahrens schon über zehn Jahre alt. Sein Wille ist sehr wichtig. Man muss wissen, was das Kind selbst möchte und wie es sich fühlt.
Das Oberlandesgericht hatte zwar einen Termin geplant, aber die Mutter brachte das Kind nicht mit. Daraufhin verzichtete das Gericht einfach auf die Anhörung. Das war ein Fehler. Das Gericht hätte darauf bestehen müssen, das Kind zu hören. Ohne den Willen des Kindes zu kennen, kann man nicht entscheiden, ob das Wechselmodell gut für ihn ist.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache zurück an das Oberlandesgericht Nürnberg verwiesen. Das Gericht in Nürnberg muss nun seine Hausaufgaben machen:
Erst danach kann eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Der Vater hat also erreicht, dass sein Wunsch ernsthaft geprüft wird und nicht pauschal aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden darf.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.