Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren; Übernachtungs- und Ferienumgangskontakte mit einem Kleinkind
Gericht: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 07.03.2018
Aktenzeichen: 6 UF 116/17
Dokumenttyp: Beschluss
Dieses Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts beschäftigt sich mit zwei sehr wichtigen Themen nach einer Trennung: Wer darf über das Kind entscheiden (Sorgerecht) und wie oft darf das Kind den anderen Elternteil besuchen (Umgangsrecht).
In dem Fall ging es um eine kleine Tochter namens H., die zum Zeitpunkt der Entscheidung etwa zwei Jahre alt war. Die Eltern lebten getrennt, und die Mutter wollte vor Gericht erreichen, dass sie allein über den Aufenthalt des Kindes und die Anmeldung im Kindergarten entscheiden darf. Außerdem wollte sie verhindern, dass die kleine Tochter beim Vater übernachtet oder dort ihre Ferien verbringt.
Das Gericht hat entschieden, dass beide Eltern weiterhin gemeinsam für das Kind verantwortlich bleiben. In Deutschland ist es der Regelfall, dass Eltern nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht behalten. Nur wenn es dem Wohl des Kindes massiv schaden würde, wird das Sorgerecht auf einen Elternteil allein übertragen.
Die Mutter hatte Angst, dass der Vater das Kind einfach aus dem Kindergarten abholen oder den Wohnort verändern könnte. Das Gericht sah diese Gefahr jedoch nicht. Der Vater hatte bereits schriftlich zugestimmt, dass die Tochter ihren festen Wohnsitz bei der Mutter hat. Er hatte sogar seinen Erziehungsurlaub abgesagt, um zu zeigen, dass er den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter akzeptiert.
Ein Streit zwischen Eltern ist normal. Das Gericht erklärte, dass kleine Meinungsverschiedenheiten kein Grund sind, einem Vater das Sorgerecht zu entziehen. Solange die Eltern in den wichtigen Fragen noch eine Lösung finden können, ist das gemeinsame Sorgerecht für das Kind am besten. Im vorliegenden Fall hatte der Vater am Ende sogar den Vertrag für den Kindergarten unterschrieben. Damit war das Problem gelöst.
Ein sehr wichtiger Teil des Urteils befasst sich mit dem Besuchsrecht. Das Gesetz sagt ganz klar: Ein Kind hat ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Das ist für die Entwicklung der Kinder sehr wichtig.
Die Mutter wollte nicht, dass die zweijährige Tochter beim Vater übernachtet. Sie fand das Kind zu jung dafür. Das Gericht sah das jedoch ganz anders. Es gibt keine feste Altersgrenze für Übernachtungen.
Das Gericht begründete dies so:
Die Eltern wohnten etwa 100 Kilometer voneinander entfernt. Das Gericht betonte, dass gerade bei solchen Entfernungen Übernachtungen sinnvoll sind. Es wäre für das kleine Kind viel zu anstrengend, ständig für nur ein paar Stunden im Auto hin- und hergefahren zu werden. Wenn das Kind das ganze Wochenende bleibt, ist das viel entspannter.
Damit es in Zukunft keinen Streit mehr gibt, hat das Gericht einen sehr genauen Plan aufgestellt. Sie sollten wissen, dass solche Pläne oft „Umgangskalender“ genannt werden.
Alle 14 Tage darf der Vater seine Tochter abholen. Der Umgang beginnt am Freitag um 15 Uhr und endet am Sonntag um 18 Uhr. Die Mutter wollte die Zeit am Freitag nach hinten verschieben, weil das Kind Mittagschlaf macht. Das Gericht lehnte das ab. Es sagte, das Kind könne auch kurz im Auto schlafen. Ein früherer Start am Freitag verhindert zudem, dass der Vater mit dem Kind in den schlimmen Feierabendverkehr gerät.
Auch kleine Kinder sollen Zeit in den Ferien mit dem Vater verbringen. Das Gericht hat hier eine faire Teilung vorgenommen:
Das Gericht hat eine klare Rangfolge festgelegt: Die Regeln für die Ferien und die Feiertage sind wichtiger als die normalen Wochenenden. Wenn also ein Ferien-Termin auf ein normales Wochenende fällt, gilt die Ferien-Regel.
Das Gericht hat beide Eltern ausdrücklich gewarnt. Wenn sich jemand nicht an diese festen Zeiten hält, kann es teuer werden.
Das Gericht möchte damit sicherstellen, dass das Kind nicht zum Spielball der elterlichen Konflikte wird. Die Eltern sollen sich im Interesse des Kindes „zurücknehmen“ und den Plan respektieren.
Dieses Urteil zeigt deutlich, wie moderne Familiengerichte denken. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Das Gericht hofft, dass durch diese klare Entscheidung nun Ruhe einkehrt und die Eltern vielleicht in Zukunft sogar eine Beratung (Mediation) besuchen, um wieder besser miteinander reden zu können.
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