Umkleidezeiten im Betrieb – BAG 6 AZR 207/20
Kernaussage:
Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob Umkleide– und Wegezeiten im Betrieb als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass diese Zeiten grundsätzlich vergütungspflichtig sind, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, im Betrieb spezielle Arbeitskleidung zu tragen.
Die Entscheidung wurde jedoch aufgrund fehlender Feststellungen zur tatsächlichen Dauer der Umkleidezeiten an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Sachverhalt:
Der Kläger, ein Zugchef bei der Deutschen Bahn, war verpflichtet, Unternehmensbekleidung zu tragen.
Er klagte auf Vergütung oder Zeitgutschrift für die im Betrieb benötigten Umkleide- und Wegezeiten.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, das Landesarbeitsgericht gab ihr teilweise statt.
Die Beklagte legte Revision ein.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Hinweis:
Das Urteil bezieht sich auf die Rechtslage vor dem 1. April 2017.
Seitdem gilt § 611a Abs. 2 BGB, der die Vergütungspflicht von Umkleidezeiten konkretisiert.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.