BAG 5 AZR 572/20

Oktober 23, 2021

Umkleidezeiten und innerbetriebliche Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit – BAG 5 AZR 572/20

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26. Oktober 2021 (5 AZR 572/20) befasst sich mit der Frage, ob Umkleide- und innerbetriebliche

Wegezeiten im Zusammenhang mit dem An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen.

Grundsätzlich sind diese Zeiten zwar vergütungspflichtig, jedoch kann dies durch Tarifverträge ausgeschlossen werden.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Mechaniker in der Gießerei eines Volkswagen-Werks, war verpflichtet, vor Arbeitsbeginn spezielle Schutzkleidung anzulegen.

Die dafür benötigte Zeit sowie die Wegezeiten wurden nicht vergütet.

Der Kläger klagte auf Vergütung oder Zeitgutschrift für diese Zeiten.

Umkleidezeiten und innerbetriebliche Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit – BAG 5 AZR 572/20

Entscheidungsgründe:

  • Grundsätzliche Vergütungspflicht: Das BAG bestätigte, dass Umkleide- und Wegezeiten im Zusammenhang mit dem An- und Ablegen von PSA grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit sind, da sie im Zusammenhang mit der geschuldeten Arbeitsleistung stehen und vom Arbeitgeber veranlasst werden.
  • Tarifvertraglicher Ausschluss: Im vorliegenden Fall schloss der Manteltarifvertrag (MTV-VW) eine Vergütungspflicht für solche Zusammenhangstätigkeiten aus. Dies ergab sich aus der Auslegung des Tarifvertrags, insbesondere aus der Regelung zur bezahlten Waschzeit für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Die Tarifvertragsparteien hatten bewusst entschieden, nur diese spezifische Zusammenhangstätigkeit zu vergüten, nicht aber andere wie das Umkleiden.
  • Kein Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz: Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz, da der Arbeitgeber keine Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen auf den Arbeitnehmer abwälzen darf. Die Vergütung von Umkleidezeiten stellt jedoch keine solche Kostenüberwälzung dar.
  • Kein Anspruch auf Zeitgutschrift: Da die Umkleide- und Wegezeiten keine vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellten, bestand auch kein Anspruch auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto.
  • Hilfsantrag auf Feststellung: Der Hilfsantrag des Klägers auf Feststellung der Vergütungspflicht wurde ebenfalls abgewiesen, da bereits kein Anspruch dem Grunde nach bestand.

Umkleidezeiten und innerbetriebliche Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit – BAG 5 AZR 572/20

Fazit:

    • Umkleide- und Wegezeiten im Zusammenhang mit dem An- und Ablegen von PSA sind grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit.
    • Tarifverträge können diese Vergütungspflicht jedoch ausschließen, wenn dies klar und deutlich geregelt ist.
    • Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der genauen Auslegung von Tarifverträgen bei der Beurteilung der Vergütungspflicht von Zusammenhangstätigkeiten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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