unentgeltliche Übertragung Kommanditanteil auf Minderjährigen bedarf familiengerichtlicher Genehmigung – OLG Oldenburg 12 W 53/19 (HR)
Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hatte zu entscheiden, ob die unentgeltliche Übertragung eines voll eingezahlten Kommanditanteils an einen Minderjährigen der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.
Sachverhalt:
Ein Vater wollte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Teile seiner Kommanditeinlage an seine vier Kinder, darunter einen minderjährigen Sohn, übertragen.
Die Übertragung war aufschiebend bedingt durch die Eintragung im Handelsregister.
Das Registergericht beanstandete die fehlende familiengerichtliche Genehmigung für die Übertragung auf den Minderjährigen.
Entscheidung:
Das OLG bestätigte die Entscheidung des Registergerichts.
Die unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils an einen Minderjährigen ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, wenn die Gesellschaft eine Erwerbstätigkeit ausübt.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Oldenburg verdeutlicht, dass die unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils an einen Minderjährigen nicht immer als lediglich rechtlich vorteilhaft angesehen werden kann.
Mit der Beteiligung an einer Erwerbsgesellschaft sind auch rechtliche Verpflichtungen verbunden, die eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich machen.
Zusatzinformationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.