Unklare Klauseln in Verkehrs-Rechtsschutzversicherung – Deckungsschutz
BGH Urteil vom 15.10.2025 – IV ZR 86/24
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Oktober 2025 befasst sich mit einer wichtigen Frage für alle Autofahrer: Wann muss eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zahlen, wenn man ein neues Auto kauft, das technische Mängel (wie eine unzulässige Abschalteinrichtung) hat?
Im Mittelpunkt steht dabei die Verständlichkeit von Versicherungsbedingungen. Wenn Klauseln so kompliziert oder mehrdeutig geschrieben sind, dass man sie unterschiedlich auslegen kann, geht das laut Gesetz zu Lasten der Versicherung.
In diesem Fall hatte eine Kundin eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für ihren Pkw abgeschlossen. Später kaufte sie ein gebrauchtes Ersatzfahrzeug. Es stellte sich heraus, dass in diesem Auto eine Software verbaut war, die die Abgasreinigung manipulierte (das sogenannte „Thermofenster“).
Die Kundin wollte den Hersteller des Autos verklagen und verlangte von ihrer Rechtsschutzversicherung, die Kosten für den Anwalt und das Gericht zu übernehmen. Die Versicherung lehnte das jedoch ab. Ihre Begründung: Der Versicherungsschutz gelte erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Auto offiziell zugelassen wurde. Da der rechtliche Fehler (der Kauf des Autos mit der Schummel-Software) aber schon mit dem Kaufvertrag entstand – also kurz vor der Zulassung –, wollte die Versicherung nicht zahlen.
Der BGH musste entscheiden, ob die Versicherungsbedingungen der Gesellschaft eindeutig genug waren. In Deutschland gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort steht in § 305c Abs. 2, dass Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer zu Lasten desjenigen gehen, der sie aufgestellt hat – in diesem Fall der Versicherung.
Der BGH stellte fest, dass man die Bedingungen der Versicherung auf zwei Arten verstehen konnte:
Da beide Sichtweisen für einen normalen Kunden logisch erscheinen, ist die Klausel „unklar“. Wenn eine Klausel unklar ist, gilt immer die Variante, die für Sie als Kunden am günstigsten ist.
Sie schließen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab, um bei rechtlichen Problemen rund um Ihr Auto abgesichert zu sein. Der BGH betonte, dass ein durchschnittlicher Kunde ohne Spezialwissen erwartet, dass auch der Kauf eines neuen Autos (Ersatzkauf) zum versicherten Bereich gehört.
In den Bedingungen der Versicherung gab es verschiedene Paragraphen:
Das Gericht entschied: Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ein zusätzliches Auto besser versichert sein sollte als ein Auto, das ein altes ersetzt. Ein Kunde darf davon ausgehen, dass beide Fälle gleich behandelt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt in dem Urteil ist die sogenannte Erfolgsaussicht. Eine Rechtsschutzversicherung muss nur dann zahlen, wenn die geplante Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Lange Zeit war es in Deutschland schwierig, Schadensersatz für einfache Software-Fehler bei der Abgasreinigung zu bekommen. Das hat sich jedoch durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs geändert. Heute gilt:
Da die Rechtslage nun verbraucherfreundlicher ist, bejahte der BGH die Erfolgsaussichten für die Kundin.
Die Kundin wollte zusätzlich 490 Euro von der Versicherung haben. Sie hatte einen „Prozessfinanzierer“ eingeschaltet, weil die Versicherung die Deckung zuerst abgelehnt hatte. Dieser Finanzierer verlangte im Erfolgsfall eine Provision.
Hier sagte der BGH jedoch: Nein. Zum Zeitpunkt, als die Versicherung die Deckung ablehnte (Ende 2022), war die Rechtslage durch den EuGH noch nicht endgültig geklärt. Die Versicherung durfte damals noch darauf vertrauen, dass sie nicht zahlen muss. Sie hat also nicht schuldhaft gehandelt, als sie den Antrag der Kundin zuerst ablehnte. Ein Schadensersatz wegen der verzögerten Zusage steht der Kundin daher nicht zu.
Das Urteil ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Hier sind die wichtigsten Punkte für Sie als Versicherungsnehmer:
| Merkmal | Sicht der Versicherung | Sicht des BGH (Kundenfreundlich) |
| Start des Schutzes | Erst ab der amtlichen Zulassung. | Bereits beim Abschluss des Kaufvertrags. |
| Ersatzfahrzeug | Gilt als neues Risiko, oft nicht sofort geschützt. | Gehört zum Kernbereich des Versicherungsschutzes. |
| Unklare Klauseln | Kunde muss das Kleingedruckte genau prüfen. | Zweifel gehen immer zu Lasten der Versicherung. |
Das Verfahren wurde nun an das vorherige Gericht (Oberlandesgericht) zurückgegeben. Dieses muss nun noch im Detail prüfen, wie hoch der Schaden am Auto tatsächlich ist und ob der Kundin noch Geld zusteht oder ob der Wertverlust bereits durch die Nutzung des Wagens ausgeglichen wurde.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.