Unklare Klauseln in Verkehrs-Rechtsschutzversicherung – Deckungsschutz

Januar 8, 2026

Unklare Klauseln in Verkehrs-Rechtsschutzversicherung – Deckungsschutz

BGH Urteil vom 15.10.2025 – IV ZR 86/24

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Oktober 2025 befasst sich mit einer wichtigen Frage für alle Autofahrer: Wann muss eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zahlen, wenn man ein neues Auto kauft, das technische Mängel (wie eine unzulässige Abschalteinrichtung) hat?

Im Mittelpunkt steht dabei die Verständlichkeit von Versicherungsbedingungen. Wenn Klauseln so kompliziert oder mehrdeutig geschrieben sind, dass man sie unterschiedlich auslegen kann, geht das laut Gesetz zu Lasten der Versicherung.

Der Streitfall: Abgas-Skandal und Versicherungsschutz

In diesem Fall hatte eine Kundin eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für ihren Pkw abgeschlossen. Später kaufte sie ein gebrauchtes Ersatzfahrzeug. Es stellte sich heraus, dass in diesem Auto eine Software verbaut war, die die Abgasreinigung manipulierte (das sogenannte „Thermofenster“).

Die Kundin wollte den Hersteller des Autos verklagen und verlangte von ihrer Rechtsschutzversicherung, die Kosten für den Anwalt und das Gericht zu übernehmen. Die Versicherung lehnte das jedoch ab. Ihre Begründung: Der Versicherungsschutz gelte erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Auto offiziell zugelassen wurde. Da der rechtliche Fehler (der Kauf des Autos mit der Schummel-Software) aber schon mit dem Kaufvertrag entstand – also kurz vor der Zulassung –, wollte die Versicherung nicht zahlen.


Die rechtliche Kernfrage: Was bedeutet „unklar“?

Der BGH musste entscheiden, ob die Versicherungsbedingungen der Gesellschaft eindeutig genug waren. In Deutschland gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort steht in § 305c Abs. 2, dass Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer zu Lasten desjenigen gehen, der sie aufgestellt hat – in diesem Fall der Versicherung.

Warum die Klauseln der Versicherung zweideutig waren

Der BGH stellte fest, dass man die Bedingungen der Versicherung auf zwei Arten verstehen konnte:

  1. Enge Auslegung: Der Schutz beginnt erst exakt mit der Zulassung auf der Behörde. Alles, was davor passiert (wie der Kaufvertrag), ist nicht versichert.
  2. Weite Auslegung: Wenn man ein Ersatzfahrzeug kauft, ist auch der Kaufvertrag selbst geschützt, da er die Voraussetzung für die spätere Zulassung ist.

Da beide Sichtweisen für einen normalen Kunden logisch erscheinen, ist die Klausel „unklar“. Wenn eine Klausel unklar ist, gilt immer die Variante, die für Sie als Kunden am günstigsten ist.


Die Argumente des Gerichts im Detail

1. Der Zweck der Versicherung

Sie schließen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab, um bei rechtlichen Problemen rund um Ihr Auto abgesichert zu sein. Der BGH betonte, dass ein durchschnittlicher Kunde ohne Spezialwissen erwartet, dass auch der Kauf eines neuen Autos (Ersatzkauf) zum versicherten Bereich gehört.

2. Widersprüche innerhalb der Bedingungen

In den Bedingungen der Versicherung gab es verschiedene Paragraphen:

  • Ein Paragraph besagte, dass bei einem zusätzlichen Auto (Hinzuerwerb) der Kaufvertrag mitversichert ist.
  • Ein anderer Paragraph für Ersatzfahrzeuge war dagegen schwammig formuliert.

Das Gericht entschied: Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ein zusätzliches Auto besser versichert sein sollte als ein Auto, das ein altes ersetzt. Ein Kunde darf davon ausgehen, dass beide Fälle gleich behandelt werden.

Unklare Klauseln in Verkehrs-Rechtsschutzversicherung – Deckungsschutz


Erfolgsaussichten der Klage gegen den Hersteller

Ein weiterer wichtiger Punkt in dem Urteil ist die sogenannte Erfolgsaussicht. Eine Rechtsschutzversicherung muss nur dann zahlen, wenn die geplante Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Die Wende durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Lange Zeit war es in Deutschland schwierig, Schadensersatz für einfache Software-Fehler bei der Abgasreinigung zu bekommen. Das hat sich jedoch durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs geändert. Heute gilt:

  • Hersteller haften bereits bei einfacher Fahrlässigkeit.
  • Kunden können einen sogenannten Differenzschaden geltend machen. Das ist ein Geldbetrag (oft zwischen 5 % und 15 % des Kaufpreises), den man zu viel gezahlt hat, weil das Auto wegen der Mängel eigentlich weniger wert war.

Da die Rechtslage nun verbraucherfreundlicher ist, bejahte der BGH die Erfolgsaussichten für die Kundin.


Schadensersatz gegen die Versicherung selbst?

Die Kundin wollte zusätzlich 490 Euro von der Versicherung haben. Sie hatte einen „Prozessfinanzierer“ eingeschaltet, weil die Versicherung die Deckung zuerst abgelehnt hatte. Dieser Finanzierer verlangte im Erfolgsfall eine Provision.

Hier sagte der BGH jedoch: Nein. Zum Zeitpunkt, als die Versicherung die Deckung ablehnte (Ende 2022), war die Rechtslage durch den EuGH noch nicht endgültig geklärt. Die Versicherung durfte damals noch darauf vertrauen, dass sie nicht zahlen muss. Sie hat also nicht schuldhaft gehandelt, als sie den Antrag der Kundin zuerst ablehnte. Ein Schadensersatz wegen der verzögerten Zusage steht der Kundin daher nicht zu.


Zusammenfassung: Was bedeutet das Urteil für Sie?

Das Urteil ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Hier sind die wichtigsten Punkte für Sie als Versicherungsnehmer:

  • Verständlichkeit geht vor: Versicherungen müssen ihre Bedingungen klar und unmissverständlich schreiben. Wenn Sie als Laie über eine Formulierung stolpern, die man so oder so verstehen kann, haben Sie gute Karten.
  • Schutz beim Autokauf: Wenn Sie eine bestehende Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben und sich ein neues Auto kaufen, ist der Kaufvertrag in der Regel mitversichert – auch wenn das Auto erst ein paar Tage später zugelassen wird.
  • Abgas-Skandal: Die Chancen auf Schadensersatz bei manipulierten Motoren stehen heute deutlich besser als noch vor wenigen Jahren. Ihre Versicherung darf Deckungsanfragen nicht mehr pauschal mit dem Hinweis auf „fehlende Erfolgsaussichten“ ablehnen.

Tabelle: Vergleich der Auslegungen

MerkmalSicht der VersicherungSicht des BGH (Kundenfreundlich)
Start des SchutzesErst ab der amtlichen Zulassung.Bereits beim Abschluss des Kaufvertrags.
ErsatzfahrzeugGilt als neues Risiko, oft nicht sofort geschützt.Gehört zum Kernbereich des Versicherungsschutzes.
Unklare KlauselnKunde muss das Kleingedruckte genau prüfen.Zweifel gehen immer zu Lasten der Versicherung.

Das Verfahren wurde nun an das vorherige Gericht (Oberlandesgericht) zurückgegeben. Dieses muss nun noch im Detail prüfen, wie hoch der Schaden am Auto tatsächlich ist und ob der Kundin noch Geld zusteht oder ob der Wertverlust bereits durch die Nutzung des Wagens ausgeglichen wurde.

RA und Notar Krau

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