Unleserliches Testament ist ungültig

Juni 25, 2016

Unleserliches Testament ist ungültig

Erbschein,

Erbfolgeregelung,

Testierfähigkeit,

Alleinerbin

OLG Schleswig Wx 19/15

RA und Notar Krau

Der Fall des Oberlandesgerichts Schleswig befasst sich mit der Gültigkeit eines Testaments, das aufgrund seiner Unleserlichkeit angefochten wurde.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Testament, dessen Inhalt nicht eindeutig entziffert werden kann, die notwendigen Formerfordernisse erfüllt und somit rechtswirksam ist.

Die Beteiligten:

  • Beteiligte zu 1.: Einzige Tochter der verstorbenen Ruth H., die aufgrund gesetzlicher Erbfolge zunächst als Alleinerbin eingesetzt wurde.
  • Beteiligte zu 2.: Ehemalige Pflegekraft der Erblasserin, die ein Schriftstück vorlegte, das sie als Alleinerbin einsetzen soll.

Der Streitgegenstand:

Die Beteiligte zu 2. legte ein Schriftstück vor, das angeblich von der Erblasserin handschriftlich verfasst wurde und sie als Alleinerbin einsetzt.

Die Echtheit, der Inhalt und die Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der angeblichen Testamentserrichtung waren strittig.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das OLG Schleswig entschied, dass das vorgelegte Schriftstück die Formerfordernisse eines wirksamen Testaments nicht erfüllt, da es unleserlich ist.

Begründung:

Unleserliches Testament ist ungültig

  • Formvorschriften: Ein eigenhändiges Testament muss gemäß § 2247 BGB handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Der Wille des Erblassers muss eindeutig aus dem Geschriebenen hervorgehen.
  • Lesbarkeit: Die Lesbarkeit ist eine zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments. Kann der Inhalt auch mit sachverständiger Hilfe nicht entziffert werden, liegt kein formwirksames Testament vor.
  • Sachverständigengutachten: Das Gericht zog eine Schriftsachverständige hinzu, die das Schriftstück untersuchte. Trotz ihrer Expertise konnte auch sie den Inhalt nicht vollständig entziffern.
  • Zeugenaussagen: Die Beteiligte zu 2. wollte die Aussage einer Zeugin einbringen, die bei der Testamentserrichtung anwesend gewesen sein soll. Das Gericht lehnte dies ab, da zur Auslegung des Testaments ausschließlich der niedergeschriebene Text herangezogen werden darf.
  • Formerfordernis: Die Unleserlichkeit des Schriftstücks führt zur Formnichtigkeit des Testaments. Beweismittel außerhalb der Urkunde, wie Zeugenaussagen, können nicht herangezogen werden.

Unleserliches Testament ist ungültig

Fazit:

Das OLG Schleswig stellte klar, dass die Lesbarkeit des Testaments eine zwingende Voraussetzung für dessen Gültigkeit ist.

Unleserliche Testamente erfüllen die Formvorschriften nicht und sind somit unwirksam.

Konsequenzen:

Im vorliegenden Fall wurde der Beteiligten zu 1. der Erbschein als gesetzliche Alleinerbin erteilt, da das vorgelegte Testament unwirksam war.

Hinweise:

  • Klare und leserliche Schrift: Achten Sie bei der Erstellung eines eigenhändigen Testaments auf eine klare und leserliche Schrift, um spätere Auslegungsprobleme zu vermeiden.
  • Zweifel vermeiden: Formulieren Sie Ihren letzten Willen eindeutig und unmissverständlich, um Zweifel an Ihrem Testierwillen auszuschließen.
  • Professionelle Beratung: Lassen Sie sich im Zweifel von einem Notar oder Rechtsanwalt bei der Erstellung Ihres Testaments beraten, um die Einhaltung der Formvorschriften sicherzustellen.

OLG Schleswig Wx 19/15

Zusätzliche Informationen:

Das Urteil des OLG Schleswig verdeutlicht die Bedeutung der Formerfordernisse bei der Testamentserrichtung.

Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass der letzte Wille des Erblassers klar und eindeutig erkennbar sein muss, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Nachweis Errichtung Testament

Nachweis Errichtung Testament

Februar 9, 2025
Nachweis Errichtung TestamentOLG Brandenburg Beschluss vom 28.11.2024 – 3 W 131/24RA und Notar KrauIn dem vorliegenden Beschluss des O…
Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Erbscheinsverfahren

Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Erbscheinsverfahren

Februar 9, 2025
Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im ErbscheinsverfahrenBeschluss OLG Brandenburg vom 30.12.2024 – 11 VA 3/24RA und Notar Krau…
Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Februar 2, 2025
Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein VorerbeBeschluss des Amtsgerichts Sinsheim vom 19.11.2024 – S 1 VI 52/24RA und Notar Krau…