Unleserliches Testament ist ungültig
Erbschein,
Erbfolgeregelung,
Testierfähigkeit,
Alleinerbin
OLG Schleswig Wx 19/15
Der Fall des Oberlandesgerichts Schleswig befasst sich mit der Gültigkeit eines Testaments, das aufgrund seiner Unleserlichkeit angefochten wurde.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Testament, dessen Inhalt nicht eindeutig entziffert werden kann, die notwendigen Formerfordernisse erfüllt und somit rechtswirksam ist.
Die Beteiligten:
Der Streitgegenstand:
Die Beteiligte zu 2. legte ein Schriftstück vor, das angeblich von der Erblasserin handschriftlich verfasst wurde und sie als Alleinerbin einsetzt.
Die Echtheit, der Inhalt und die Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der angeblichen Testamentserrichtung waren strittig.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Schleswig entschied, dass das vorgelegte Schriftstück die Formerfordernisse eines wirksamen Testaments nicht erfüllt, da es unleserlich ist.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Schleswig stellte klar, dass die Lesbarkeit des Testaments eine zwingende Voraussetzung für dessen Gültigkeit ist.
Unleserliche Testamente erfüllen die Formvorschriften nicht und sind somit unwirksam.
Konsequenzen:
Im vorliegenden Fall wurde der Beteiligten zu 1. der Erbschein als gesetzliche Alleinerbin erteilt, da das vorgelegte Testament unwirksam war.
Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Das Urteil des OLG Schleswig verdeutlicht die Bedeutung der Formerfordernisse bei der Testamentserrichtung.
Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass der letzte Wille des Erblassers klar und eindeutig erkennbar sein muss, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.