Unter welchen Bedingungen kann ich ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
Das Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers ist an strenge Voraussetzungen gebunden.
Hier sind die wichtigsten Bedingungen, unter denen Sie die Kosten (Miete, Nebenkosten, etc.) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen können:
Das Finanzamt stellt klare Anforderungen an den Raum selbst:
Separater und abgeschlossener Raum: Es muss sich um einen eigenständigen, von den privaten Wohnräumen getrennten Raum handeln (z. B. keine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer).
Ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche/betriebliche Nutzung: Der Raum muss zu mehr als 90 Prozent für berufliche Zwecke genutzt werden. Private Mitnutzung (z. B. als Gästezimmer, Abstellraum) über 10 % führt dazu, dass die Kosten überhaupt nicht absetzbar sind.
Büromäßige Ausstattung: Die Einrichtung muss der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit dienen.
Der Abzug der Kosten hängt davon ab, welche Rolle das Arbeitszimmer für Ihre Tätigkeit spielt. Es gibt hier zwei Hauptfälle (ab 2023):
Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit (z. B. bei freiberuflichen Tätigkeiten, die fast ausschließlich am Schreibtisch erledigt werden).
Die tatsächlichen Kosten sind in unbegrenzter Höhe abziehbar.
Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung
Für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit steht Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (z. B. Lehrer, Außendienstmitarbeiter ohne festen Büroarbeitsplatz).
Abzug (ab 2023): Sie haben ein Wahlrecht zwischen:
Dem Abzug der tatsächlichen Kosten (anteilig zur Gesamtfläche der Wohnung) oder
Der Jahrespauschale von 1.260 Euro (unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Kosten).
Wenn die strengen Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer (insbesondere der separate Raum) nicht erfüllt sind, können Sie alternativ die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen:
Sie arbeiten an diesem Tag ausschließlich von zu Hause aus (z. B. am Küchentisch).
Betrag (ab 2023): 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (für maximal 210 Tage).
Sie können nicht gleichzeitig die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale für dieselben Tage geltend machen.
Die Homeoffice-Pauschale und der Abzug des häuslichen Arbeitszimmers sind zwei sich gegenseitig ausschließende Regelungen für die gleiche Tätigkeit.