Unterliegen ausgezahlte Versicherungsleistungen der Erbschaftsteuer

Juni 3, 2020

Unterliegen ausgezahlte Versicherungsleistungen der Erbschaftsteuer

FG Baden Württemberg 11 K 498/07

RA und Notar Krau

Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. Februar 2010 betrifft die Frage, ob die an die Klägerin ausgezahlten Versicherungsleistungen der Erbschaftsteuer unterliegen.

Der verstorbene Ehemann der Klägerin hatte Versicherungen abgeschlossen, bei denen die Klägerin als Bezugsberechtigte eingetragen war.

Diese Versicherungsleistungen wurden ihr nach seinem Tod außerhalb des Nachlasses ausgezahlt.

Das Finanzamt (FA) erhob daraufhin Erbschaftsteuer, da es der Ansicht war, dass der Erblasser als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der Firma,

die die Versicherungen abgeschlossen hatte, anzusehen sei.

Unterliegen ausgezahlte Versicherungsleistungen der Erbschaftsteuer

Die Klägerin widersprach dieser Ansicht und argumentierte, dass ihr Ehemann nicht als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern als abhängiger Gesellschafter anzusehen sei.

Daher seien die Versicherungsleistungen nicht erbschaftsteuerpflichtig.

Das FA hielt jedoch an seiner Einschätzung fest und lehnte den Einspruch ab.

Das Gericht bestätigte die Auffassung des FA.

Es stellte fest, dass die Versicherungsleistungen als Erwerb von Todes wegen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerpflichtig sind.

Es wurde festgestellt, dass der Erblasser aufgrund seiner Beteiligung und seiner Position in der Firma als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer anzusehen sei,

womit die Versicherungsleistungen der Erbschaftsteuer unterliegen.

Die Klage der Klägerin hatte nur in geringem Maße Erfolg, da das Gericht die Steuer um den Kapitalwert der steuerfreien Witwenrente kürzte.

Unterliegen ausgezahlte Versicherungsleistungen der Erbschaftsteuer

Die restliche Klage wurde abgewiesen, da die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO nicht gegeben waren.

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