Unterrichtung Betriebsrat über Gründe für beabsichtigte Kündigung nach § 102 I Satz 2 BetrVG
BAG 2 AZR 15/15
Urteil vom 16.07.2015
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Juli 2015 behandelt die Frage, ob eine Kündigung rechtmäßig ist,
wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat unvollständig oder falsch über die Kündigungsgründe informiert.
Im konkreten Fall hatte der Kläger, seit 1998 als Produktionsmitarbeiter beschäftigt, aufgrund häufiger Krankheitstage gekündigt.
Der Kläger führte an, dass in Gesprächen mit dem Arbeitgeber weder Ursachen noch Maßnahmen besprochen wurden und die Betriebsratsanhörung nicht ordnungsgemäß war.
Die Beklagte behauptete hingegen, der Kläger habe seine Therapie abgebrochen und die Krankheiten seien nicht arbeitsplatzbezogen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab dem Kläger recht und erklärte die Kündigung für unwirksam, da der Betriebsrat falsch informiert worden sei.
Das BAG hob dieses Urteil auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung zurück.
Das BAG betonte, dass eine unrichtige Information des Betriebsrats nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, wenn diese bewusst falsch oder irreführend war.
Es fehlte jedoch an Feststellungen, ob die falsche Information des Betriebsrats durch die Beklagte bewusst erfolgte.
Somit muss das LAG nun prüfen, ob die Beklagte in gutem Glauben gehandelt hat oder ob die Falschinformationen absichtlich waren.
Zusätzlich bleibt zu klären, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, was eine detaillierte Prüfung der gesundheitlichen Prognose des Klägers und möglicher betrieblicher Interessen erfordert.
Auch muss festgestellt werden, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob mildere Maßnahmen als die Kündigung in Betracht kamen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.