Unwirksame Klauseln in AGB einer Bank
BGH Urteil vom 4.2.2025 – XI ZR 161/23
RA und Notar Krau
Stell dir vor, du hast ein Bankkonto und deine Bank hat Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), also das Kleingedruckte, das für viele Kunden gleich ist. Manchmal sind in diesen AGB Klauseln enthalten, die nicht fair oder klar genug sind. Das deutsche Gesetz (§ 307 BGB) schützt dich davor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wichtigen Urteil entschieden, welche Klauseln in den AGB einer Bank unwirksam sind.
Stellen wir uns vor, die Bank hat in ihren AGB stehen, dass sie Geld für die Verwahrung deiner Einlagen auf einem Tagesgeldkonto verlangt, wenn dein Guthaben über einem bestimmten Betrag liegt, zum Beispiel 50.000 Euro. Konkret stand in den AGB der Bank:
Diese Klauseln wurden als unwirksam erklärt. Warum?
Deshalb dürfen Banken solche Gebühren für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeldkonten nicht verlangen, da sie den Kunden unangemessen benachteiligen.
Die Bank hatte auch Klauseln für Gebühren, wenn du eine Ersatz-BankCard (Debitkarte) oder eine Ersatz-PIN benötigst. Zum Beispiel:
Dazu gab es einen Hinweis: „Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN verpflichtet ist.“
Auch diese Klauseln wurden als unwirksam erklärt. Der Grund hierfür ist das Transparenzgebot.
Ein Verein, der sich für Verbraucherinteressen einsetzt, hatte die Bank verklagt, damit sie diese unwirksamen Klauseln nicht mehr verwendet. Das Gericht hat dem Verein in den meisten Punkten Recht gegeben.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Banken müssen ihre AGB klar und fair gestalten. Klauseln, die den eigentlichen Zweck eines Kontos verändern (wie das Tagesgeldkonto als reinen Aufbewahrungsort mit Gebühren statt als Sparanlage) oder die so unklar sind, dass der Kunde seine Rechte nicht erkennen kann (wie die Kosten für Ersatzkarten), sind unwirksam. Das schützt Verbraucher vor unerwarteten Kosten und unfairen Bedingungen.
Hast du Fragen zu den AGB deiner eigenen Bank oder möchtest du wissen, wie du unwirksame Klauseln erkennen kannst?
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.