Unwirksamkeit der Erbeinsetzung früheren Ehefrau mit Scheidung der Ehe – OLG Dresden 3 W 673/09
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 21.07.2009 befasst sich mit der Frage, ob die testamentarische Erbeinsetzung einer Ehefrau auch nach der Scheidung der Ehe wirksam bleibt.
Im Mittelpunkt steht die Auslegung eines Testaments, das unter der Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR (ZGB) errichtet wurde.
Der Fall:
Der Erblasser hatte 1979 ein Testament errichtet, in dem er seine zweite Ehefrau zur Alleinerbin einsetzte und deren Töchter zu Ersatzerben.
1983 wurde die Ehe geschieden.
Der Erblasser verstarb 2004 und hinterließ keine weiteren Verfügungen von Todes wegen.
Seine Geschwister beantragten einen Erbschein als gesetzliche Erben.
Die geschiedene Ehefrau machte geltend, Alleinerbin zu sein.
Die Entscheidung:
Das OLG Dresden entschied, dass die Geschwister des Erblassers die rechtmäßigen Erben sind. Die testamentarische Erbeinsetzung der geschiedenen Ehefrau war unwirksam.
Begründung:
Zusätzliche Hinweise:
Fazit:
Die Entscheidung zeigt, dass die Gerichte bei der Auslegung von Testamenten den wahren Willen des Erblassers erforschen.
Im Zweifel wird davon ausgegangen, dass eine testamentarische Erbeinsetzung der Ehefrau mit der Scheidung ihre Wirksamkeit verliert.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.