Unwirksamkeit der gleichzeitig angemeldeten Amtsniederlegungen der beiden einzigen Geschäftsführer einer GmbH
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in seinem Beschluss vom 12. Mai 2021 (12 W 502/21) entschieden, dass die gleichzeitigen Amtsniederlegungen der beiden einzigen Geschäftsführer einer
GmbH als rechtsmissbräuchlich und unwirksam anzusehen sind, wenn dadurch die Gesellschaft führungslos würde.
Hintergrund und Sachverhalt
Entscheidung des OLG Nürnberg
Das OLG Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Registergerichts und wies die Beschwerde der Geschäftsführer zurück.
Die wesentlichen Gründe für die Entscheidung waren:
Leitsätze der Entscheidung
Anmerkung von Prof. Dr. Alexander Krafka
In einer Anmerkung zu der Entscheidung kritisiert Notar Prof. Dr. Alexander Krafka, MittBayNot 2021, 506, dass das Gericht die voneinander unabhängigen Anträge zu einem „Zwangsverbund“ vereint habe.
Dies stehe nicht im Einklang mit der antragsgebundenen Erledigung des Registerverfahrens.
Krafka betont, dass ein „Teilvollzug“ möglich gewesen wäre, also die Eintragung nur einer der Amtsniederlegungen.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung des OLG Nürnberg verdeutlicht die Bedeutung der Handlungsfähigkeit einer GmbH und die Grenzen der Amtsniederlegung von Geschäftsführern.
Sie zeigt, dass Gerichte auch bei formal unabhängigen Handlungen eine Gesamtschau vornehmen können, um einen Rechtsmissbrauch zu verhindern.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.