Unwirksamkeit Erbeinsetzung – Erben erst durch Bezugnahme auf nicht die Testamentsform wahrende Anlage bestimmt – BGH IV ZB 30/20
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH IV ZB 30/20) behandelt die Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung, wenn die Erben in einem
eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisiert werden.
In dem konkreten Fall stritten die Parteien darüber, ob bestimmte Personen als Miterben eingesetzt wurden.
Das ursprüngliche gemeinschaftliche Testament vom 10. März 2011 verwies auf eine Anlage, in der die benannten Erben aufgeführt waren.
Nach dem Tod des Erblassers beantragten zwei der potenziellen Erben einen Erbschein, der sie als Miterben ausweisen sollte.
Das Nachlassgericht erachtete die Tatsachen für die Erteilung des Erbscheins als festgestellt.
Jedoch wurde der Antrag aufgrund einer Beschwerde einer anderen Partei vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Das Beschwerdegericht entschied, dass die im Testament genannten Erben nicht wirksam eingesetzt wurden, da ihre Identität nur aus der nicht formgerechten Anlage ersichtlich war.
Laut dem BGH entspricht dies der Rechtsprechung, wonach eine Erbeinsetzung nicht wirksam ist, wenn die konkreten Erben
erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisiert werden und nicht bereits durch den Wortlaut des Testaments erkennbar sind.
Das Gericht betonte, dass die Bezugnahme auf eine nicht formgerechte Anlage nicht dazu führt, dass diese Anlage Teil der formgültigen letztwilligen Verfügung wird.
Die Richter argumentierten weiter, dass die Bezugnahme auf die Anlage im Testament nicht ausreicht, um den Willen des Erblassers ausreichend zu bestimmen.
Die Entscheidung des BGH bestätigte somit die Unwirksamkeit der Erbeinsetzung gemäß den geltenden Formvorschriften und wies die Rechtsbeschwerde der potenziellen Erben zurück.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Entscheidungsgründe des BGH
IV. Schlussfolgerungen und Rechtsfolge
V. Fazit
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.