Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Verfristung
BVerfG, Beschluss vom 22.8.2018 – 2 BvC 1/18
In diesem Text erkläre ich Ihnen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es geht darum, wann man Richter wegen Befangenheit ablehnen darf und wann ein solcher Antrag zu spät kommt. Ich habe das schwierige Juristendeutsch für Sie in einfache Sprache übersetzt.
Ein Bürger war mit der Bundestagswahl 2017 nicht zufrieden. Er reichte deshalb eine sogenannte Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das ist ein rechtliches Mittel, um prüfen zu lassen, ob bei einer Wahl alles richtig gelaufen ist.
Im Rahmen dieses Verfahrens stellte der Mann einen besonderen Antrag. Er wollte sieben von acht Richtern des Zweiten Senats ablehnen. Er behauptete, diese Richter seien befangen. Das bedeutet, er glaubte, die Richter könnten nicht neutral entscheiden.
Der Grund für seine Skepsis lag in der Vergangenheit. Die meisten dieser Richter hatten schon früher über eine Beschwerde von ihm entschieden. Das war im Jahr 2014. Damals ging es ebenfalls um eine Wahlprüfung. Die Richter hatten seinen Antrag damals abgelehnt.
Nun dachte der Mann: „Wenn diese Richter schon einmal gegen mich entschieden haben, werden sie es wieder tun.“ Er war der Meinung, dass die Richter bereits eine feste Meinung zu seinem Thema hatten. Deshalb wollte er, dass andere Richter über seinen neuen Fall entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag des Mannes als „offensichtlich unzulässig“ verworfen. Das ist eine sehr deutliche Absage. Es bedeutet, dass der Antrag so fehlerhaft oder unbegründet war, dass man ihn gar nicht erst im Detail prüfen musste.
Ein ganz wichtiger Punkt in dieser Entscheidung ist die Zeit. Das Gericht erklärte, dass man einen Antrag auf Ablehnung eines Richters rechtzeitig stellen muss.
Was bedeutet rechtzeitig? Ein solcher Antrag muss unbedingt vor der endgültigen Entscheidung in der Sache gestellt werden. Im vorliegenden Fall wollte der Mann die Richter auch für ein Verfahren ablehnen, das schon längst abgeschlossen war (das Verfahren aus dem Jahr 2014).
Das Gericht sagte dazu: Das geht nicht. Man kann einen Richter nicht im Nachhinein für befangen erklären, wenn das Urteil schon gesprochen wurde. Das widerspricht dem Sinn des Gesetzes. Ein fairer Prozess soll durch die Ablehnung gesichert werden. Wenn der Prozess aber schon vorbei ist, gibt es nichts mehr zu sichern. Das nennt man in der Fachsprache „Verfristung“.
Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft die Arbeit der Richter. Der Mann argumentierte, dass die Richter schon einmal über dieselbe Rechtsfrage entschieden hatten. Er fand das ungerecht. Das Gericht sieht das jedoch anders.
In Deutschland ist es völlig normal, dass Richter in ihrem Berufsleben öfter mit den gleichen rechtlichen Fragen zu tun haben. Das Bundesverfassungsgesetz sagt klar: Ein Richter ist nur dann ausgeschlossen, wenn er in derselben Sache bereits tätig war.
„Dieselbe Sache“ meint aber nicht das gleiche Thema oder die gleiche Rechtsfrage. Es meint genau dasselbe Verfahren. Wenn ein Richter also heute über eine neue Wahl entscheidet, ist das ein neues Verfahren. Auch wenn die rechtlichen Probleme die gleichen sind wie vor drei Jahren.
Das Gericht stellte klar: Nur weil ein Richter eine bestimmte Rechtsauffassung hat und diese in einem früheren Urteil aufgeschrieben hat, ist er nicht befangen. Es gehört zum Beruf eines Richters, sich eine Meinung zu bilden. Er muss diese Meinung nicht bei jedem neuen Fall komplett über Bord werfen.
Hätte der Mann recht, dürften erfahrene Richter fast nie mehr entscheiden. Sie hätten ja zu fast jedem Thema schon einmal ein Urteil geschrieben. Das wäre für ein funktionierendes Rechtssystem nicht praktikabel.
Normalerweise dürfen Richter, die abgelehnt werden, nicht selbst über ihre eigene Ablehnung entscheiden. Das klingt logisch, denn niemand soll sein eigener Richter sein.
In diesem speziellen Fall gab es aber eine Ausnahme. Da der Antrag des Mannes „offensichtlich unzulässig“ war, durften die abgelehnten Richter selbst darüber entscheiden. Das Gericht begründete dies so:
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Sie einen Richter ablehnen möchten, müssen Sie das tun, solange das Verfahren noch läuft. Außerdem reicht es nicht aus, dass der Richter früher schon einmal gegen Sie entschieden hat. Richter sind Profis. Man traut ihnen zu, dass sie jeden neuen Fall sachlich und neutral prüfen, auch wenn sie den Kläger oder das Thema schon kennen.
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