
Unzulässigkeit der Vorausabtretung von Annahmeverzugsansprüchen
BAG Beschluss vom 28.1.2026 – 5 AS 4/25
In diesem Text erfahren Sie alles Wichtige über einen bedeutenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Es geht um die Frage, ob ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer im Voraus vereinbaren dürfen, dass der Arbeitnehmer kein Geld bekommt, wenn eine Kündigung unwirksam ist. Das Gericht hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen, die den Schutz von Arbeitnehmern stärkt.
Stellen Sie sich vor, ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter. Der Mitarbeiter wehrt sich vor Gericht und gewinnt: Die Kündigung war unwirksam. Das bedeutet, das Arbeitsverhältnis bestand in der Zwischenzeit eigentlich weiter. Normalerweise muss der Arbeitgeber für diese Zeit den Lohn nachzahlen, auch wenn der Mitarbeiter nicht gearbeitet hat. Das nennt man Annahmeverzug.
In dem Fall, den das Gericht prüfen musste, gab es jedoch eine Vereinbarung. Die Parteien hatten im Voraus festgelegt, dass dieser Anspruch auf Lohnzahlung nicht gelten soll. Das Gericht musste nun klären, ob man auf diesen Schutz einfach so verzichten darf.
Früher gab es unterschiedliche Meinungen dazu. Ein Teil des Gerichts (der 5. Senat) dachte früher, dass man diese Regelung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) durch einen Vertrag ändern oder ganz streichen kann. Man nennt das „dispositiv“. Das bedeutet, die gesetzliche Regel ist nur ein Vorschlag, von dem man abweichen darf. Ein anderer Teil des Gerichts (der 2. Senat) sah das kritischer. Er meinte, dass der Schutz des Arbeitnehmers dadurch verloren geht.
Zuerst stellt das Gericht fest, dass die Vorschrift zum Annahmeverzug (§ 615 BGB) grundsätzlich nicht zwingend ist. Das bedeutet, in vielen Fällen dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eigene Regeln aufstellen. Das Gericht begründet das mit der Geschichte des Gesetzes.
Es gibt im Gesetz bestimmte Pflichten, die man niemals per Vertrag ausschließen darf. Dazu gehören zum Beispiel Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Mitarbeiter (§ 618 BGB). Das Gesetz sagt hier ganz deutlich, dass man darauf nicht verzichten kann. Beim Annahmeverzug fehlt ein solcher klarer Satz im Gesetz.
Ein weiteres Indiz ist das Gesetz für Leiharbeit (AÜG). Dort steht ausdrücklich drin, dass Leiharbeiter ihren Anspruch auf Lohn bei Annahmeverzug nicht verlieren dürfen. Das Gericht schließt daraus: Wenn der Gesetzgeber es für „normale“ Arbeitnehmer nicht ausdrücklich verboten hat, ist es dort eigentlich erlaubt, die Regelung zu ändern.
Obwohl man die Regelung also grundsätzlich ändern darf, zieht das Bundesarbeitsgericht nun eine ganz klare Grenze. Man darf den Schutz nicht so weit einschränken, dass die Kündigungsschutzgesetze ihren Sinn verlieren.
Wenn ein Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung ausspricht, soll der Arbeitnehmer geschützt sein. Dieser Schutz ist nicht nur ein Stück Papier, das sagt: „Sie sind noch angestellt.“ Der Schutz soll dem Arbeitnehmer auch sein Einkommen sichern. Das Gehalt ist für die meisten Menschen die Grundlage zum Leben.
Wenn man nun erlauben würde, dass der Arbeitgeber im Voraus sagt: „Selbst wenn meine Kündigung falsch ist, zahle ich dir keinen Cent für die Zeit danach“, dann wäre der Kündigungsschutz wertlos. Der Arbeitgeber könnte dann einfach jeden kündigen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.
Das Gericht sagt deutlich: Eine solche Vereinbarung ist unwirksam. Sie verstößt gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB). Es ist ein Versuch, den wichtigen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen.
Das Gericht führt mehrere Beispiele an, warum das Gesetz davon ausgeht, dass der Lohn weitergezahlt werden muss:
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Arbeitgeber kann sich nicht im Voraus von der Pflicht befreien, Lohn zu zahlen, wenn er eine unwirksame Kündigung ausspricht. Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist null und nichtig. Der wirtschaftliche Schutz des Arbeitnehmers steht an oberster Stelle. Ohne den Anspruch auf Lohn bei Annahmeverzug wäre der Kündigungsschutz in Deutschland nur noch eine leere Hülle.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Kündigung haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt auf. Dort kann man Ihre Situation individuell prüfen und Ihre Rechte durchsetzen.
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