Unzumutbare Belästigung durch Nachstellen – Gewaltschutzgesetz

März 7, 2026

Unzumutbare Belästigung durch Nachstellen – Gewaltschutzgesetz

Gericht: OLG Karlsruhe Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 11.02.2026
Aktenzeichen: 20 UF 121/25
ECLI: ECLI:DE:OLGKARL:2026:0211.20UF121.25.00
Dokumenttyp: Beschluss

Erläuterung der Gerichtsentscheidung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.02.2026, Az. 20 UF 121/25

In diesem Text erkläre ich Ihnen ein wichtiges Urteil zum Thema Nachbarschaftsstreit und Gewaltschutz. Es geht um die Frage: Wann ist das Verhalten eines Nachbarn so schlimm, dass ein Gericht ein Kontaktverbot aussprechen darf?


Was ist in diesem Fall genau passiert?

Zwei Nachbarn in einem Haus stritten sich seit langer Zeit. Ihre Haustüren liegen direkt nebeneinander. Einer der Nachbarn (der Antragsteller) fühlte sich massiv belästigt. Er warf dem anderen Nachbarn (dem Antragsgegner) vor, ihn ständig zu beleidigen.

Besonders schlimm war es in der Zeit von Juni bis August 2025. In diesen elf Wochen kam der Nachbar mindestens sechs Mal spät am Abend oder nachts vor die Tür. Dort rief er laut Schimpfwörter wie „Wichser“ oder „Arschloch“. Der belästigte Nachbar filmte diese Szenen durch das Milchglas seiner Tür. Er wollte Beweise haben.

Das zuständige Amtsgericht in Schwetzingen gab dem belästigten Nachbarn recht. Es verbot dem störenden Nachbarn den Kontakt. Dieser durfte sich dem anderen auch nicht mehr auf weniger als fünf Meter nähern. Der störende Nachbar wollte das nicht akzeptieren. Er legte eine Beschwerde ein. Das ist ein Rechtsmittel, mit dem man eine Entscheidung vom nächsthöheren Gericht prüfen lässt. So landete der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.


Was sagt das Gesetz zum Schutz vor Belästigung?

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf das Gewaltschutzgesetz. Das ist ein Gesetz, das Menschen vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen schützt. Ein wichtiger Begriff darin ist die unzumutbare Belästigung durch Nachstellen.

Nachstellen bedeutet, dass jemand einer anderen Person immer wieder gegen deren Willen folgt oder sie bedrängt. Man nennt das im Alltag oft auch „Stalking“. Laut Gesetz muss das Opfer nicht körperlich verletzt werden. Es reicht aus, wenn die Freiheit des Opfers stark eingeschränkt wird.

In diesem Fall hat das Gericht klargestellt: Wer nachts wiederholt vor die Tür des Nachbarn tritt und dort laut flucht, greift in das Privatleben des anderen ein. Das muss niemand hinnehmen.

Unzumutbare Belästigung durch Nachstellen – Gewaltschutzgesetz


Warum hat der Nachbar vor Gericht verloren?

Das OLG Karlsruhe hat die Beschwerde des Nachbarn abgelehnt. Die Richter fanden die Beweise des Opfers glaubhaft. Hier sind die wichtigsten Gründe für die Entscheidung:

  • Die Häufigkeit: Sechs Vorfälle in elf Wochen sind genug für eine „wiederholte“ Tat.
  • Die Uhrzeit: Die Beleidigungen passierten oft spät in der Nacht. Das ist besonders störend, weil man zu Hause seine Ruhe haben möchte.
  • Die Beweise: Der belästigte Nachbar hatte Videos. Der störende Nachbar sagte nur, die Videos seien vielleicht gefälscht, weil der andere in der IT-Branche arbeitet. Das reichte dem Gericht nicht als Gegenbeweis.
  • Der Wille des Opfers: Wenn jemand beleidigt wird, ist klar, dass er das nicht will. Man muss dem Täter nicht erst höflich sagen, dass er mit den Beleidigungen aufhören soll. Das versteht sich von selbst.

Wichtige Fachbegriffe einfach erklärt

Damit Sie das Urteil noch besser verstehen, erkläre ich hier einige Begriffe aus dem Text:

  • Einstweilige Anordnung: Das ist ein schneller Schutz durch das Gericht. Ein normales Gerichtsverfahren dauert oft sehr lange. Mit dieser Anordnung kann das Gericht sofort handeln, wenn es eilt.
  • Glaubhaftmachung: Vor Gericht muss man in solchen Eilfällen nicht alles zu 100 Prozent beweisen. Es reicht, wenn man zeigt, dass die Geschichte sehr wahrscheinlich wahr ist. Das geht zum Beispiel durch Videos oder eine Versicherung an Eides statt.
  • Verfahrenswert: Das ist ein Geldbetrag, nach dem sich die Gebühren für das Gericht und die Anwälte berechnen. Hier wurde er auf 1.500 Euro festgesetzt.

Was bedeutet das Urteil für den Alltag?

Das Urteil zeigt, dass Nachbarn sich nicht alles gefallen lassen müssen. Ein Streit am Zaun ist normal. Aber wenn ein Nachbar systematisch die Ruhe stört und beleidigt, kann das Gesetz helfen. Das Gericht schützt hier den „persönlichen Lebensbereich“.

Interessant ist auch ein technisches Detail aus dem Urteil: Es ging um die Kosten. Das Gesetz für die Gerichtskosten wurde im Juni 2025 geändert. Die Gebühren sind seitdem etwas höher. Das Gericht hat entschieden, dass für die Beschwerde die neuen, höheren Sätze gelten, weil die Beschwerde erst nach der Gesetzesänderung eingereicht wurde.

Zusammenfassung der Entscheidung

Das OLG Karlsruhe hat bestätigt: Die Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Der störende Nachbar darf keinen Kontakt mehr aufnehmen. Er darf nicht anrufen, keine Nachrichten schreiben und den anderen nicht auf der Straße ansprechen. Wenn er sich nicht daran hält, kann das teuer werden oder sogar zu einer Strafe führen.

Dieses Urteil ist ein starkes Signal für alle, die unter aggressivem Verhalten in der Nachbarschaft leiden. Es schützt den Frieden im eigenen Heim.


Wenn Sie ähnliche Probleme mit Ihrem Nachbarn haben oder eine Beratung zum Gewaltschutz benötigen, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen.

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