
Unzumutbare Belästigung durch Nachstellen – Gewaltschutzgesetz
Gericht: OLG Karlsruhe Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 11.02.2026
Aktenzeichen: 20 UF 121/25
ECLI: ECLI:DE:OLGKARL:2026:0211.20UF121.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
In diesem Text erkläre ich Ihnen ein wichtiges Urteil zum Thema Nachbarschaftsstreit und Gewaltschutz. Es geht um die Frage: Wann ist das Verhalten eines Nachbarn so schlimm, dass ein Gericht ein Kontaktverbot aussprechen darf?
Zwei Nachbarn in einem Haus stritten sich seit langer Zeit. Ihre Haustüren liegen direkt nebeneinander. Einer der Nachbarn (der Antragsteller) fühlte sich massiv belästigt. Er warf dem anderen Nachbarn (dem Antragsgegner) vor, ihn ständig zu beleidigen.
Besonders schlimm war es in der Zeit von Juni bis August 2025. In diesen elf Wochen kam der Nachbar mindestens sechs Mal spät am Abend oder nachts vor die Tür. Dort rief er laut Schimpfwörter wie „Wichser“ oder „Arschloch“. Der belästigte Nachbar filmte diese Szenen durch das Milchglas seiner Tür. Er wollte Beweise haben.
Das zuständige Amtsgericht in Schwetzingen gab dem belästigten Nachbarn recht. Es verbot dem störenden Nachbarn den Kontakt. Dieser durfte sich dem anderen auch nicht mehr auf weniger als fünf Meter nähern. Der störende Nachbar wollte das nicht akzeptieren. Er legte eine Beschwerde ein. Das ist ein Rechtsmittel, mit dem man eine Entscheidung vom nächsthöheren Gericht prüfen lässt. So landete der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
Das Gericht stützt seine Entscheidung auf das Gewaltschutzgesetz. Das ist ein Gesetz, das Menschen vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen schützt. Ein wichtiger Begriff darin ist die unzumutbare Belästigung durch Nachstellen.
Nachstellen bedeutet, dass jemand einer anderen Person immer wieder gegen deren Willen folgt oder sie bedrängt. Man nennt das im Alltag oft auch „Stalking“. Laut Gesetz muss das Opfer nicht körperlich verletzt werden. Es reicht aus, wenn die Freiheit des Opfers stark eingeschränkt wird.
In diesem Fall hat das Gericht klargestellt: Wer nachts wiederholt vor die Tür des Nachbarn tritt und dort laut flucht, greift in das Privatleben des anderen ein. Das muss niemand hinnehmen.
Das OLG Karlsruhe hat die Beschwerde des Nachbarn abgelehnt. Die Richter fanden die Beweise des Opfers glaubhaft. Hier sind die wichtigsten Gründe für die Entscheidung:
Damit Sie das Urteil noch besser verstehen, erkläre ich hier einige Begriffe aus dem Text:
Das Urteil zeigt, dass Nachbarn sich nicht alles gefallen lassen müssen. Ein Streit am Zaun ist normal. Aber wenn ein Nachbar systematisch die Ruhe stört und beleidigt, kann das Gesetz helfen. Das Gericht schützt hier den „persönlichen Lebensbereich“.
Interessant ist auch ein technisches Detail aus dem Urteil: Es ging um die Kosten. Das Gesetz für die Gerichtskosten wurde im Juni 2025 geändert. Die Gebühren sind seitdem etwas höher. Das Gericht hat entschieden, dass für die Beschwerde die neuen, höheren Sätze gelten, weil die Beschwerde erst nach der Gesetzesänderung eingereicht wurde.
Das OLG Karlsruhe hat bestätigt: Die Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Der störende Nachbar darf keinen Kontakt mehr aufnehmen. Er darf nicht anrufen, keine Nachrichten schreiben und den anderen nicht auf der Straße ansprechen. Wenn er sich nicht daran hält, kann das teuer werden oder sogar zu einer Strafe führen.
Dieses Urteil ist ein starkes Signal für alle, die unter aggressivem Verhalten in der Nachbarschaft leiden. Es schützt den Frieden im eigenen Heim.
Wenn Sie ähnliche Probleme mit Ihrem Nachbarn haben oder eine Beratung zum Gewaltschutz benötigen, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen.
Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt auf.
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