LAG Düsseldorf 8 Sa 1274/10
Urteil 18.01.2011
Urlaubsanspruchsstaffelung beinhaltet eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied am 18.01.2011, dass die Urlaubsanspruchsstaffelung gemäß § 15 Abs. 3
des Manteltarifvertrags (MTV) Einzelhandel NRW eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt.
Diese Regelung sah gestaffelte Urlaubstage basierend auf dem Alter der Arbeitnehmer vor, was jüngere Beschäftigte benachteiligte.
Das Gericht bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel und wies die Berufung der Beklagten kostenpflichtig zurück.
Zudem wurde die Revision zugelassen.
Im Tatbestand wurde erörtert, dass die Klägerin, 1986 geboren und seit 2004 als Verkäuferin tätig, für das Jahr 2009 lediglich 34 Urlaubstage zugeteilt bekam, während ältere Kollegen mehr Urlaubstage erhielten.
Die Klägerin argumentierte, dass diese Altersstaffelung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoße und sie dadurch ungerechtfertigt benachteiligt werde.
Die Beklagte verteidigte die Regelung mit dem Ziel der Förderung von Familie und Beruf.
Das LAG Düsseldorf stellte fest, dass die Altersstaffelung keine legitime Zielsetzung im Sinne des AGG verfolgt und somit eine unzulässige Diskriminierung darstellt.
Die Regelung sei objektiv nicht gerechtfertigt und auch nicht angemessen oder erforderlich.
Folglich müsse der Urlaubsanspruch der benachteiligten jüngeren Arbeitnehmer auf das Niveau der älteren Arbeitnehmer angeglichen werden,
was im vorliegenden Fall einen Anspruch auf 36 Werktage bedeutete.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.