LAG Rheinland – Pfalz 7 Sa 284/19
Urteil vom 15.01.2020
Urlaubsansprüche langandauernd erkrankter Arbeitnehmer
Langandauernd erkrankte Arbeitnehmer verlieren ihren Urlaubsanspruch auch dann, wenn der Arbeitgeber sie nicht auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer (Kläger) war seit Januar 2016 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt.
Sein Arbeitsverhältnis endete im Februar 2019.
Er verlangte Abgeltung für 30 Urlaubstage aus dem Jahr 2016.
Der Arbeitgeber (Beklagte) verweigerte dies mit der Begründung, der Urlaub sei verfallen.
Rechtliche Beurteilung:
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Klage des Arbeitnehmers ab.
I. Gesetzlicher Mindesturlaub
II. Tariflicher Mehrurlaub
Ergebnis:
Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
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