Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung Anzahl Wochenarbeitstage

September 19, 2017

Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung Anzahl Wochenarbeitstage

BAG 9 AZR 7/16 Urteil vom 14.3.2017

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass bei einer unterjährigen Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage der Urlaubsanspruch

nicht zeitabschnittsbezogen, sondern einheitlich für das gesamte Kalenderjahr berechnet wird.

Sachverhalt:

Eine Erzieherin, die zunächst an vier Tagen in der Woche arbeitete, wechselte im Laufe des Jahres 2013 zu einer Fünftagewoche.

Ihr Arbeitgeber gewährte ihr Urlaubstage entsprechend der Viertagewoche für die Zeit vor dem Wechsel und entsprechend der Fünftagewoche für die Zeit danach.

Die Erzieherin klagte auf weitere Urlaubstage, da sie der Ansicht war, dass der Urlaubsanspruch für jeden Zeitabschnitt getrennt berechnet werden müsse.

Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung Anzahl Wochenarbeitstage

Entscheidung des BAG:

Das BAG wies die Klage ab.

Es entschied, dass der Urlaubsanspruch im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung nicht zeitabschnittsbezogen berechnet wird.

Begründung:

  • Einheitlicher Urlaubsanspruch: Der Tarifvertrag sieht einen einheitlichen Urlaubsanspruch für das gesamte Kalenderjahr vor, der sich nach der Anzahl der Wochenarbeitstage bemisst.
  • Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer: Die Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei unterschiedlicher Verteilung der Wochenarbeitstage dient dazu, die Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer sicherzustellen.
  • Berechnungszeitpunkt: Maßgeblich für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist der Zeitpunkt der Urlaubsgewährung.
  • Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten: Die Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem BAG führt nicht zu einer Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten.
  • Keine Vorlage an den EuGH: Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ist nicht erforderlich, da die unionsrechtlichen Vorgaben nur einen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen betreffen.

Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung Anzahl Wochenarbeitstage

Konkrete Berechnung im Fall:

  • Die Klägerin hatte zu Beginn des Jahres 2013 einen Anspruch auf 24 Urlaubstage (entsprechend der Viertagewoche).
  • Nach dem Wechsel zur Fünftagewoche war der verbleibende Urlaubsanspruch mit dem Faktor 5/4 zu multiplizieren.
  • Der Bruchteil von 0,25 Urlaubstagen blieb unberücksichtigt.
  • Die Klägerin hatte somit Anspruch auf insgesamt 27 Urlaubstage (3 Tage Übertrag aus dem Vorjahr + 24 Tage für 2013).

Fazit:

Das Urteil des BAG schafft Klarheit bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs im Falle einer unterjährigen Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage.

Der Urlaubsanspruch wird einheitlich für das gesamte Kalenderjahr berechnet und nicht zeitabschnittsbezogen.

RA und Notar Krau

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