
Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung Anzahl Wochenarbeitstage
BAG 9 AZR 7/16 Urteil vom 14.3.2017
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass bei einer unterjährigen Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage der Urlaubsanspruch
nicht zeitabschnittsbezogen, sondern einheitlich für das gesamte Kalenderjahr berechnet wird.
Sachverhalt:
Eine Erzieherin, die zunächst an vier Tagen in der Woche arbeitete, wechselte im Laufe des Jahres 2013 zu einer Fünftagewoche.
Ihr Arbeitgeber gewährte ihr Urlaubstage entsprechend der Viertagewoche für die Zeit vor dem Wechsel und entsprechend der Fünftagewoche für die Zeit danach.
Die Erzieherin klagte auf weitere Urlaubstage, da sie der Ansicht war, dass der Urlaubsanspruch für jeden Zeitabschnitt getrennt berechnet werden müsse.
Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Klage ab.
Es entschied, dass der Urlaubsanspruch im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung nicht zeitabschnittsbezogen berechnet wird.
Begründung:
Konkrete Berechnung im Fall:
Fazit:
Das Urteil des BAG schafft Klarheit bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs im Falle einer unterjährigen Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage.
Der Urlaubsanspruch wird einheitlich für das gesamte Kalenderjahr berechnet und nicht zeitabschnittsbezogen.
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