Urteil des BGH: Verkehrs-Rechtsschutz greift auch beim Fahrzeugkauf

Oktober 21, 2025

Urteil des BGH: Verkehrs-Rechtsschutz greift auch beim Fahrzeugkauf

Wichtiges Urteil für alle Autobesitzer und Käufer: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für Streitigkeiten gilt, die beim Kauf eines Fahrzeugs entstehen. Bisher hatten Versicherer dies oft abgelehnt, besonders bei Fällen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal.

Der Hintergrund: Eine Kundin gegen den ADAC

Der konkrete Fall, der zu dieser Klarstellung führte, betraf eine Frau, die seit 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der ADAC Versicherung AG besaß.

Der Kauf: 2017 kaufte sie einen Gebrauchtwagen mit einem Dieselmotor, der später im Rahmen des Dieselskandals als manipuliert galt (enthielt ein „illegales Thermofenster“).

Der Streit:

Die Frau wollte den Autohersteller auf Schadensersatz verklagen und bat ihren Rechtsschutzversicherer, die Kosten dafür zu übernehmen (Deckungszusage).

Die Ablehnung:

Die ADAC Versicherung lehnte dies jedoch ab. Sie vertrat – wie viele andere Versicherer und in der Vorinstanz auch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig – die Ansicht, dass der Versicherungsschutz nur für Fahrzeuge gelte, die bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrags auf den Kunden zugelassen waren.

Urteil des BGH: Verkehrs-Rechtsschutz greift auch beim Fahrzeugkauf

Die Entscheidung des BGH: Zweifel gehen zulasten des Versicherers

Der BGH stellte sich in seinem Urteil vom 15.10.2025 (Az. IV ZR 86/24) auf die Seite der Kundin und stärkte damit die Rechte vieler betroffener Autokäufer.

Unklare Klauseln:

Die Richter befanden, dass die verwendeten Versicherungsbedingungen (VRB 1994) keine klare Antwort darauf gäben, ob der Kauf eines später zugelassenen Fahrzeugs mitversichert sei. Für einen durchschnittlichen Kunden seien die Formulierungen verwirrend.

Klarheit durch Details:

Eine Klausel besagt sogar: „Wird ein Fahrzeug hinzuerworben, […] so besteht Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb stehen.“ Dies spreche deutlich für die Kundin.

Grundsatz des Verbraucherschutzes:

Nach deutschem Recht gilt: Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – hier die Versicherungsbedingungen – unklar sind und mehrere Auslegungen zulassen, geht dies zulasten desjenigen, der die Bedingungen gestellt hat – also des Versicherers.

Das Fazit des BGH:

Der Versicherungsnehmer muss bei aufmerksamer Lektüre annehmen können, dass der Schutz des Vertrages auch für den Erwerb eines neuen oder gebrauchten Autos gilt, das anschließend auf ihn zugelassen wird.

Was bedeutet das Urteil?

Erweiterter Schutz:

Ihr Verkehrs-Rechtsschutz schützt Sie jetzt höchstrichterlich auch dann, wenn es nach dem Kauf eines Fahrzeugs zu einem Rechtsstreit kommt (z.B. wegen Mängeln, Betrug oder im Dieselskandal), auch wenn das Fahrzeug erst nach dem Kauf auf Sie zugelassen wurde.

Schlag gegen die Versicherer:

Die vielfach verwendeten Standardklauseln der Versicherungen, die den Schutz beim Fahrzeugerwerb ausschließen sollten, sind wegen ihrer Unklarheit unwirksam.

Sieg für Dieselskandal-Betroffene:

Betroffene des Dieselskandals, die den Kauf ihres manipulierten Autos gerichtlich anfechten wollen, haben nun eine deutlich bessere Chance auf eine Deckungszusage ihrer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Das Urteil des BGH hob die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz (OLG) auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück, um weitere Details zu klären.

RA und Notar Krau

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