Urteil des BGH: Verkehrs-Rechtsschutz greift auch beim Fahrzeugkauf
Wichtiges Urteil für alle Autobesitzer und Käufer: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für Streitigkeiten gilt, die beim Kauf eines Fahrzeugs entstehen. Bisher hatten Versicherer dies oft abgelehnt, besonders bei Fällen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal.
Der konkrete Fall, der zu dieser Klarstellung führte, betraf eine Frau, die seit 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der ADAC Versicherung AG besaß.
Der Kauf: 2017 kaufte sie einen Gebrauchtwagen mit einem Dieselmotor, der später im Rahmen des Dieselskandals als manipuliert galt (enthielt ein „illegales Thermofenster“).
Die Frau wollte den Autohersteller auf Schadensersatz verklagen und bat ihren Rechtsschutzversicherer, die Kosten dafür zu übernehmen (Deckungszusage).
Die ADAC Versicherung lehnte dies jedoch ab. Sie vertrat – wie viele andere Versicherer und in der Vorinstanz auch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig – die Ansicht, dass der Versicherungsschutz nur für Fahrzeuge gelte, die bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrags auf den Kunden zugelassen waren.
Der BGH stellte sich in seinem Urteil vom 15.10.2025 (Az. IV ZR 86/24) auf die Seite der Kundin und stärkte damit die Rechte vieler betroffener Autokäufer.
Die Richter befanden, dass die verwendeten Versicherungsbedingungen (VRB 1994) keine klare Antwort darauf gäben, ob der Kauf eines später zugelassenen Fahrzeugs mitversichert sei. Für einen durchschnittlichen Kunden seien die Formulierungen verwirrend.
Eine Klausel besagt sogar: „Wird ein Fahrzeug hinzuerworben, […] so besteht Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb stehen.“ Dies spreche deutlich für die Kundin.
Nach deutschem Recht gilt: Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – hier die Versicherungsbedingungen – unklar sind und mehrere Auslegungen zulassen, geht dies zulasten desjenigen, der die Bedingungen gestellt hat – also des Versicherers.
Der Versicherungsnehmer muss bei aufmerksamer Lektüre annehmen können, dass der Schutz des Vertrages auch für den Erwerb eines neuen oder gebrauchten Autos gilt, das anschließend auf ihn zugelassen wird.
Ihr Verkehrs-Rechtsschutz schützt Sie jetzt höchstrichterlich auch dann, wenn es nach dem Kauf eines Fahrzeugs zu einem Rechtsstreit kommt (z.B. wegen Mängeln, Betrug oder im Dieselskandal), auch wenn das Fahrzeug erst nach dem Kauf auf Sie zugelassen wurde.
Die vielfach verwendeten Standardklauseln der Versicherungen, die den Schutz beim Fahrzeugerwerb ausschließen sollten, sind wegen ihrer Unklarheit unwirksam.
Betroffene des Dieselskandals, die den Kauf ihres manipulierten Autos gerichtlich anfechten wollen, haben nun eine deutlich bessere Chance auf eine Deckungszusage ihrer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Das Urteil des BGH hob die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz (OLG) auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück, um weitere Details zu klären.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.