Urteil zur Beweislastverteilung bei fehlgeschlagener Nachbesserung
Bundesgerichtshof Urt. v. 09.03.2011, Az. VIII ZR 266/09
Stellen Sie sich vor: Sie kaufen ein neues Auto.
Kurze Zeit später macht der Motor Ärger.
Die Werkstatt bessert nach, aber der Fehler bleibt. Was nun?
Wer muss beweisen, dass die Reparatur nichts gebracht hat?
Diese Frage klären wir, Rechtsanwalt und Notar Krau.
Wenn Sie etwas kaufen und es hat einen Mangel, muss der Verkäufer nachbessern.
Das bedeutet, er versucht, den Fehler zu beheben. Er repariert zum Beispiel den Motor Ihres Autos.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu eine klare Linie: Haben Sie die reparierte Sache wieder angenommen?
Dann müssen Sie beweisen, dass die Nachbesserung erfolglos war. Sie müssen zeigen, dass der ursprüngliche Mangel noch da ist.
Nein, das müssen Sie nicht. Sie müssen nicht beweisen, warum der Mangel immer noch besteht. Es reicht, wenn Sie zeigen, dass der alte Fehler noch da ist.
Aber Vorsicht: Ihr eigenes unsachgemäßes Verhalten muss ausgeschlossen sein.
Ein Audi S4 machte Probleme. Der Motor stotterte, die Leistung ließ nach. Der Verkäufer reparierte mehrfach. Doch der Käufer war unzufrieden. Er trat vom Kaufvertrag zurück.
Der Fall ging vor Gericht. Ein Gutachter fand den Mangel. Doch er konnte nicht sagen, wann der Mangel zuerst auftrat.
Der BGH stellte klar: Der Käufer musste beweisen, dass die Reparaturen nichts nutzten. Er musste aber nicht die genaue Ursache des Mangels kennen.
Dieses Urteil stärkt Ihre Position als Käufer. Es macht es einfacher, Ihre Rechte durchzusetzen. Haben Sie Fragen zu einem ähnlichen Fall? Sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.