Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juli 1986 – 3 Sa 478/85

November 2, 2020

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juli 1986 – 3 Sa 478/85

Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle; Aufrechnung mit Ersatz- und Rückgewährungsansprüchen des Arbeitgebers

a. Zur Frage des Nachweises einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (BAG Urteil vom 11.8.1976, 5 AZR 422/75 = BAGE 28, 144-151);

b. Verneinung eines Schadensersatzanspruches des Arbeitgebers wegen krankheitsbedingter Nichtausführung einer der Arbeitnehmerin obliegenden Arbeit;

c. Zur Entstehung eines Rückgewähranspruches aus einer bei Gewährung der Weihnachtsgratifikation vereinbarten Rückzahlungsklausel (hier abgelehnt).

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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