Vaterschaftsanfechtung durch Mutter
Voraussetzungen; rechtsgeschäftlicher Ausschluss; Verstoß gegen Treu und Glauben
Gericht: BGH 12. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 18.03.2020
Aktenzeichen: XII ZB 321/19
Dokumenttyp: Beschluss
vorgehend OLG Bamberg, 12. Juni 2019, Az: 7 UF 99/19
vorgehend AG Hof, 29. März 2019, Az: 4 F 568/18
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste am 18. März 2020 einen komplizierten Familienstreit entscheiden. Es ging um die Frage, ob eine Mutter die Vaterschaft ihres Ex-Mannes offiziell anfechten darf, obwohl sie ihn damals ganz bewusst geheiratet hatte, damit er der rechtliche Vater wird.
Die Geschichte dahinter ist folgende: Ein Mann und eine Frau waren ein Paar, trennten sich aber zwischendurch immer wieder. In einer dieser Trennungsphasen hatte die Frau eine Beziehung mit einem anderen Mann. Dabei wurde sie schwanger. Sie wusste genau, dass das Kind von diesem anderen Mann stammte.
Trotzdem kam sie wieder mit ihrem Ex-Partner zusammen. Beide wussten, dass sie von einem anderen schwanger war. Sie entschieden sich dennoch dazu, zu heiraten. Das Ziel der Hochzeit war ausdrücklich, dass der Partner durch die Ehe automatisch zum gesetzlichen Vater des Kindes wird. So kam das Kind zur Welt und galt rechtlich als das Kind des Ehemannes.
Das Glück hielt jedoch nicht lange. Etwa ein Jahr nach der Geburt trennte sich das Paar erneut. Später wurden sie geschieden. Nun wollte die Mutter die rechtlichen Verhältnisse klären. Sie ging zum Gericht und beantragte die Feststellung, dass ihr Ex-Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist.
Der Ex-Mann wehrte sich gegen diesen Antrag. Er war der Meinung, das sei unfair. Er argumentierte so: Die Mutter habe doch damals extra eingewilligt, dass er der Vater sein soll. Sie hätten das gemeinsam so geplant. Deshalb dürfe sie jetzt nicht einfach ihre Meinung ändern. Er warf ihr vor, sie handele treuwidrig, also gegen Treu und Glauben. Zudem behauptete er, es sei schlecht für das Kind, wenn er nun seinen Vater-Status verliere.
Die ersten Gerichtsinstanzen gaben jedoch der Mutter recht. Der Fall landete schließlich beim Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht für solche Fragen in Deutschland.
Die Richter am Bundesgerichtshof gaben der Mutter ebenfalls recht. Der Ex-Mann verlor den Prozess. Er ist damit nicht mehr der rechtliche Vater des Kindes.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung sehr ausführlich und nannten dafür mehrere wichtige Punkte, die auch für andere Fälle von Bedeutung sind:
1. Das Recht der Mutter ist stark Das Gesetz erlaubt der Mutter, die Vaterschaft anzufechten. Dafür gibt es keine strengen Vorbedingungen, außer einer zeitlichen Frist. Solange die Mutter diese Frist von zwei Jahren einhält, darf sie zum Gericht gehen. Es ist dabei egal, ob dieser Schritt dem Kindeswohl dient oder nicht. Das Gericht muss nicht prüfen, ob die Anfechtung gut für das Kind ist. Das Gesetz geht davon aus, dass die Wahrheit über die Abstammung ein sehr hohes Gut ist.
2. Man kann auf dieses Recht nicht verzichten Das ist ein sehr wichtiger Punkt in diesem Urteil. Eltern können keine privaten Verträge über die Abstammung ihres Kindes schließen, die das Gesetz aushebeln. Selbst wenn die Mutter dem Mann vor der Hochzeit versprochen hat, dass er für immer der Vater bleiben soll, ist dieses Versprechen rechtlich nicht bindend. Das Gesetz sagt: Ein Verzicht auf das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft ist unwirksam. Man kann dieses Recht nicht durch einen Vertrag oder eine Absprache ausschließen.
3. Die „Überlegungsfrist“ Der Gesetzgeber hat eine Frist von zwei Jahren festgelegt. Diese Frist beginnt, sobald die Mutter sicher weiß, dass der Mann nicht der biologische Vater ist oder sein könnte. Diese zwei Jahre sind als eine Art „Überlegungsfrist“ gedacht. Die Mutter soll Zeit haben, zu prüfen, ob die soziale Familie (also das Leben mit dem rechtlichen Vater) funktioniert. Wenn die Beziehung scheitert, wie in diesem Fall, darf sie es sich innerhalb der zwei Jahre anders überlegen. Das ist kein Missbrauch des Rechts, sondern vom Gesetzgeber so gewollt. Die Tatsache, dass sie ihn anfangs als Vater wollte und später nicht mehr, ist also erlaubt.
4. Die Folgen für das Kind Der Ex-Mann hatte argumentiert, dass das Kind unter der Entscheidung leiden würde. Das Gericht sah das anders. Zwar verliert das Kind seinen rechtlichen Vater, aber der biologische Vater ist ja bekannt. Die rechtliche Stellung kann nun auf den leiblichen Vater übergehen. Außerdem bedeutet der Verlust der Vaterschaft nicht, dass der Ex-Mann das Kind nie wiedersehen darf. Wenn er eine enge soziale Bindung zu dem Kind aufgebaut hat, kann er ein sogenanntes Umgangsrecht beantragen. Er kann das Kind also besuchen und Kontakt halten, auch wenn er nicht mehr im Geburtsregister als Vater steht. Das Sorgerecht und die Unterhaltspflichten fallen jedoch weg.
Das Urteil stellt klar: Die biologische Abstammung hat im deutschen Recht ein sehr großes Gewicht. Private Absprachen zwischen Erwachsenen, wer der Vater sein soll, sind nicht endgültig, wenn sie der biologischen Wahrheit widersprechen. Eine Mutter darf ihre Meinung ändern und die Vaterschaft gerichtlich klären lassen, solange sie dies innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Jahren tut. Das gilt selbst dann, wenn sie den Mann ursprünglich nur geheiratet hat, um ihm die Vaterrolle zu verschaffen. Der Schutz der „wahren Abstammung“ wiegt hier schwerer als das Vertrauen des Mannes auf den Fortbestand seiner Vaterrolle.
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