Verbindung einer Stufenklage mit einer bezifferten Teilklage – OLG Karlsruhe 14 U 135/23

Januar 24, 2024

Verbindung einer Stufenklage mit einer bezifferten Teilklage – OLG Karlsruhe 14 U 135/23 – Urteil vom 12.12.2023 – Zulässigkeit eines Teilurteils

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 U 135/23) entschied am 12. Dezember 2023 über die Zulässigkeit eines Teilurteils im Rahmen einer Erbschaftsstreitigkeit, die durch eine Kombination aus Stufenklage und bezifferter Teilklage auf einen “Mindestpflichtteil” von 50.000 € gekennzeichnet war.

Die Klägerin, die von ihrem Vater testamentarisch nur mit dem Pflichtteil bedacht wurde, forderte neben Auskünften über den Nachlass und dessen Bewertung auch einen Teilbetrag ihres Pflichtteils.

Die Beklagten, ihre Geschwister und testamentarische Erben, hatten ein vorläufiges Nachlassverzeichnis und Wertgutachten zu Immobilien vorgelegt.

Der Nachlasswert war jedoch zwischen den Parteien strittig, insbesondere weil mögliche Verbindlichkeiten noch unklar waren und ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt werden sollte.

Das erstinstanzliche Landgericht Waldshut-Tiengen hatte der Klägerin den geforderten Mindestbetrag durch Teilurteil zugesprochen, da es keine Anhaltspunkte für eine Überbewertung des Nachlasses oder das Auftauchen zusätzlicher Verbindlichkeiten sah.

Die Beklagten legten Berufung ein und argumentierten, dass der Nachlass nicht vollständig geklärt sei und die Gefahr widersprüchlicher Urteile bestehe, sollte später ein anderer Nachlasswert festgestellt werden.

Das Oberlandesgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Es stellte fest, dass ein Teilurteil nur zulässig ist, wenn keine Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht, was hier nicht der Fall war.

Der genaue Nachlasswert war weiterhin unklar, da sowohl der Wert der Nachlassimmobilien als auch mögliche Verbindlichkeiten noch offenstanden.

Verbindung einer Stufenklage mit einer bezifferten Teilklage – OLG Karlsruhe 14 U 135/23 – Urteil vom 12.12.2023 – Zulässigkeit eines Teilurteils

Außerdem sei die Vorlage eines vorläufigen Nachlassverzeichnisses keine abschließende Festlegung des Nachlasswerts, sodass das Gericht den Pflichtteilsanspruch nicht sicher auf 50.000 € beziffern konnte.

Die Gefahr widersprüchlicher Urteile bestand, weil in der späteren Entscheidung über die Stufenklage andere Werte oder Verbindlichkeiten berücksichtigt werden könnten.

Das Gericht führte aus, dass die Erfüllung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen zwar zur Klärung des Nachlasses beiträgt, aber keine bindende Wirkung im Sinne eines Geständnisses entfaltet.

Zudem könne ein notarielles Nachlassverzeichnis neue Erkenntnisse bringen, die den Nachlasswert und damit den Pflichtteilsanspruch beeinflussen könnten.

Solange der Nachlasswert unsicher sei, sei ein Teilurteil unzulässig.

Letztlich entschied das OLG Karlsruhe, dass die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden könne, weshalb der Erlass eines Teilurteils abzulehnen sei.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens blieb dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten, und eine Revision wurde nicht zugelassen.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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