Vereinbarung Gemeinde mit Grundstückskäufer nach § 27 BauGB zur Abwendung Vorkaufsrechtsausübung
Gericht: VG Hamburg 7. Kammer
Entscheidungsdatum: 14.02.2025
Aktenzeichen: 7 K 694/23
ECLI: ECLI:DE:VGHH:2025:0214.7K694.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (VG Hamburg) vom 14. Februar 2025 ist für Immobilienbesitzer und Kommunen von großer Bedeutung. Es klärt, ob alte Vereinbarungen zur Abwendung eines Vorkaufsrechts gültig bleiben, auch wenn sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts später geändert hat.
Hier ist die Zusammenfassung des Falls und der wichtigsten rechtlichen Punkte in einfacher Sprache.
Eine Immobilienfirma (die Klägerin) kaufte ein denkmalgeschütztes Wohnhaus in Hamburg-Altona. Das Gebäude liegt in einem Gebiet mit einer sogenannten sozialen Erhaltungsverordnung („Milieuschutz“). In solchen Gebieten möchte die Stadt verhindern, dass alteingesessene Mieter durch Luxussanierungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen verdrängt werden.
Nach dem Kauf wollte die Stadt Hamburg ihr Vorkaufsrecht nutzen. Das bedeutet: Die Stadt tritt anstelle des Käufers in den Vertrag ein. Um das zu verhindern, schloss die Käuferin im Jahr 2021 eine Abwendungsvereinbarung mit der Stadt ab. Darin versprach sie unter anderem:
Kurz nachdem der Vertrag unterschrieben war, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Fall, dass das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten viel seltener ausgeübt werden darf als gedacht. Die Käuferin wollte deshalb aus dem Vertrag raus. Sie behauptete, der Vertrag sei ungültig, weil die Stadt sie zur Unterschrift „genötigt“ habe, obwohl der Stadt gar kein Vorkaufsrecht zugestanden hätte.
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied, dass die Käuferin an den Vertrag gebunden bleibt. Die Vereinbarung ist weiterhin gültig.
Die Klägerin argumentierte, das Vorkaufsrecht sei gesetzlich ausgeschlossen gewesen, weil das Haus bereits Wohnzwecken diente. Das Gericht sah das anders:
Das Gericht erklärte, dass diese Abwendungsvereinbarungen rechtlich als städtebauliche Verträge und oft als Vergleiche gelten.
Die Klägerin versuchte den Vertrag zu kündigen, weil sich die Bedingungen grundlegend geändert hätten. Das Gericht lehnte dies ab:
Das Urteil macht deutlich: Unterschrieben ist unterschrieben. Wenn Sie als Käufer einer Immobilie eine Vereinbarung mit der Stadt treffen, um ein Vorkaufsrecht abzuwenden, gehen Sie eine dauerhafte Verpflichtung ein.
| Punkt | Bedeutung |
| Dauer | Oft bis zu 30 Jahre Bindung an Mietgrenzen. |
| Zweck | Schutz der Mieterstruktur im Viertel. |
| Risiko | Auch wenn sich Gesetze ändern, bleibt der Vertrag meist bestehen. |
| Leerstand | Lange Leerstände können dazu führen, dass die Stadt das Vorkaufsrecht erst recht ausüben darf. |
Es schützt die Planungssicherheit der Städte. Wenn jeder Vertrag hinfällig würde, sobald ein höheres Gericht ein Urteil spricht, gäbe es im Verwaltungsrecht keine Beständigkeit mehr. Käufer sollten sich also vor der Unterschrift genau überlegen, ob sie mit den Beschränkungen (wie Mietpreisbremsen im Vertrag) langfristig leben können.
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