Vererblichkeit Abfindungsanspruch

September 30, 2022

Vererblichkeit Abfindungsanspruch

BAG 2 AZR 45/06 –

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernthema:

Das Urteil befasst sich mit der Vererblichkeit eines Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG.

Es geht um die Frage, ob ein solcher Anspruch auf die Erben übergeht, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist verstirbt.

Hintergrund:

  • Der Sohn der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt und erhielt eine betriebsbedingte Kündigung.
  • Die Beklagte bot ihm eine Abfindung an, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt.
  • Der Sohn erhob keine Klage, verstarb aber vor Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Die Kläger als Erben verlangten die Auszahlung der Abfindung.

Entscheidungen:

  • Das BAG wies die Revision der Kläger zurück und bestätigte die Abweisung der Klage.
  • Der Anspruch auf Abfindung nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Endet das Arbeitsverhältnis vorher durch Tod des Arbeitnehmers, geht der Anspruch nicht auf die Erben über.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nicht über die Nichtvererblichkeit des Anspruchs aufklären.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
  • § 1922 Abs. 1 BGB: Übergang des Vermögens des Erblassers auf die Erben
  • § 4 KSchG: Klagefrist bei Kündigungsschutzklage
  • § 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

Begründung:

  • Der Wortlaut des § 1a KSchG ist eindeutig: Der Anspruch entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Die Entstehungsgeschichte bestätigt dies: Der Anspruch entsteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet.
  • Der Zweck der Regelung, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ändert nichts an der gesetzlichen Regelung.
  • Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht besteht nicht, da der Arbeitgeber nicht über die gesetzliche Regelung hinaus informieren muss.

Vererblichkeit Abfindungsanspruch

Fazit:

  • Das Urteil stellt klar, dass ein Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG erst mit Ablauf der Kündigungsfrist entsteht und nicht vererblich ist, wenn der Arbeitnehmer vorher verstirbt.
  • Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nicht über die Nichtvererblichkeit des Anspruchs aufklären.
  • Erben haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf die Abfindung.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Kündigungsschutz nach Abberufung als Geschäftsführer

Kündigungsschutz nach Abberufung als Geschäftsführer

April 24, 2025
Kündigungsschutz nach Abberufung als GeschäftsführerUrteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (14 SLa 578/24) vom 28. Februar 2025RA un…
Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung - Berechnung anteiliger Anspruch

Betriebsvereinbarung Bonus – unterjähriges Ausscheiden – Stichtagsregelung – Berechnung anteiliger Anspruch

April 19, 2025
Betriebsvereinbarung Bonus – unterjähriges Ausscheiden – Stichtagsregelung – Berechnung anteiliger AnspruchRA und Notar KrauDas Urteil des…
Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung

Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit – Anpassung der Vergütung

April 19, 2025
Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit – Anpassung der VergütungUrteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 168/23 – z…