Vererblichkeit Nacherbenanwartschaftsrecht – OLG Brandenburg 3 U 204/22
Der Fall dreht sich um eine Feststellungsklage bezüglich einer Nacherbenstellung gemäß dem Testament eines Ehepaars.
Sachverhalt:
Die Klägerin begehrte die Feststellung ihrer Nacherbenstellung nach ihrem Großvater.
Die Großeltern der Klägerin hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Vorerben und ihre drei Kinder zu Nacherben einsetzten.
Der Nacherbfall sollte mit dem Tod oder der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten eintreten.
Einer der Söhne (der Vater der Klägerin) verstarb vor dem Großvater und hinterließ ein Testament, in dem er seine Lebensgefährtin (die Beklagte) als Alleinerbin seines Hauses einsetzte.
Nach dem Tod des Großvaters verkaufte die Großmutter als Vorerbin die ihr gehörenden Grundstücke an ihre Enkelin.
Die Beklagte erhielt dabei als vermeintliche Nacherbin eine Ausgleichszahlung.
Die Klägerin machte nun geltend, dass sie und ihre Schwester als Töchter des vorverstorbenen Sohnes die wahren Nacherbinnen seien.
Entscheidung des OLG Brandenburg:
Das OLG Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Cottbus und gab der Klage statt. Die Klägerin ist Nacherbin zu 1/6.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Entscheidung des OLG Brandenburg stärkt die Rechte von Abkömmlingen von Nacherben.
Auch wenn das Testament keine ausdrückliche Regelung für den Fall des Vorversterbens eines Nacherben enthält,
ist im Wege der Testamentsauslegung zu prüfen, ob ein konkludenter Vererblichkeitsausschluss anzunehmen ist.
Besonderheiten des Falls:
Fazit:
Das OLG Brandenburg hat in seiner Entscheidung die Rechte der Klägerin als Nacherbin gestärkt und die Bedeutung der Testamentsauslegung im Erbrecht hervorgehoben.
Die Entscheidung ist für die Praxis relevant, da sie aufzeigt, dass auch bei fehlender ausdrücklicher Regelung im Testament ein
konkludenter Vererblichkeitsausschluss angenommen werden kann, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.