Vererblichkeit von Leistungen aus einer Vorruhestandsvereinbarung

November 22, 2025

Vererblichkeit von Leistungen aus einer Vorruhestandsvereinbarung

LAG Schleswig-Holstein (6. Kammer), Urteil vom 11.06.2025 – 6 Sa 292/24

Kein Erbe für das Vorruhestandsgeld: Eine Erklärung des Urteils

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass monatliche Zahlungen aus einem Vorruhestandsvertrag normalerweise enden, wenn der ehemalige Arbeitnehmer stirbt. Die Witwe oder der Witwer hat keinen automatischen Anspruch darauf, diese Zahlungen weiterzuerhalten. Hier wird der Fall und die Begründung des Gerichts einfach und verständlich erklärt.

Was ist passiert?

Es geht um einen Streit zwischen einer Witwe und dem ehemaligen Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes. Der Mann hatte viele Jahre für das Unternehmen gearbeitet. Im Jahr 2022 einigte er sich mit seinem Arbeitgeber auf einen sogenannten Vorruhestand.

Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis wurde beendet. Dafür bekam der Mann aber weiter Geld. Die Vereinbarung sah zwei Arten von Zahlungen vor:

  1. Eine einmalige Abfindung von 30.000 Euro.
  2. Ein monatliches Vorruhestandsgeld von fast 4.900 Euro. Dieses sollte gezahlt werden, bis er alt genug für die normale Rente wäre (bis Ende 2029).

Leider verstarb der Mann im April 2024, also lange vor dem geplanten Ende der Zahlungen. Seine Frau ist seine alleinige Erbin. Der Arbeitgeber zahlte zwar die einmalige Abfindung an die Witwe aus, stoppte aber die monatlichen Zahlungen des Vorruhestandsgeldes. Die Witwe war damit nicht einverstanden. Sie zog vor Gericht und forderte, dass der Arbeitgeber ihr das monatliche Geld bis zum Jahr 2029 weiterzahlt.

Die Argumente der Witwe

Die Witwe war der Meinung, dass sie als Erbin in alle Rechte ihres Mannes eintritt. Sie argumentierte, dass im Vertrag nirgendwo ausdrücklich steht, dass die Zahlungen mit dem Tod enden. Im Vertrag standen zwar Gründe, warum das Geld gestoppt werden könnte (zum Beispiel, wenn man einen neuen Job annimmt), aber der Tod war dort nicht aufgelistet. Deshalb glaubte sie, der Anspruch auf das Geld gehe auf sie über.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landesarbeitsgericht hat die Klage der Witwe abgewiesen. Sie bekommt das monatliche Geld nicht. Das Gericht hat dies sehr ausführlich begründet. Die Richter erklärten, warum dieses spezielle Geld anders behandelt wird als ein normales Bankkonto oder ein Auto, das man vererben kann.

Vererblichkeit von Leistungen aus einer Vorruhestandsvereinbarung

Die Gründe für das Urteil

Hier sind die wichtigsten Punkte, warum das Gericht gegen die Witwe entschieden hat:

1. Der Zweck des Geldes ist entscheidend Das Vorruhestandsgeld hat eine ganz bestimmte Aufgabe. Es soll den Lohn ersetzen, den der Arbeitnehmer nicht mehr bekommt, weil er früher aufgehört hat zu arbeiten. Es dient dazu, seinen Lebensunterhalt zu sichern, bis die normale Rente beginnt. Da der Arbeitnehmer verstorben ist, muss sein Lebensunterhalt nicht mehr gesichert werden. Das Geld ist also stark an die Person gebunden, die gearbeitet hat. Juristen nennen das ein „höchstpersönliches Recht“. Solche Rechte enden meistens mit dem Tod und gehen nicht auf Erben über.

2. Der Vergleich mit der Rente Das Gericht verglich das Vorruhestandsgeld mit einer normalen Rente oder einer Betriebsrente. Auch diese Zahlungen enden sofort, wenn der Rentner stirbt. Hinterbliebene (wie Witwen oder Waisen) bekommen nur dann Geld, wenn es dafür eine extra Regelung gibt, wie zum Beispiel eine spezielle Witwenrente. Eine solche Regelung stand aber nicht im Vorruhestandsvertrag des Mannes.

3. Was im Vertrag stand – und was nicht Ein sehr wichtiges Argument fand das Gericht direkt im Vertragstext. Die Parteien hatten nämlich für die einmalige Abfindung ausdrücklich hineingeschrieben: „Dieser Anspruch ist vererblich.“ Beim monatlichen Vorruhestandsgeld fehlte dieser Satz aber. Das Gericht schlussfolgerte daraus: Die Vertragsparteien (der Mann und der Arbeitgeber) haben beim Unterschreiben des Vertrags durchaus an das Thema Tod und Erbe gedacht. Sie haben sich bewusst entschieden, die Abfindung vererbbar zu machen, das monatliche Geld aber nicht. Hätten sie gewollt, dass die Witwe das monatliche Geld bekommt, hätten sie es genauso aufschreiben müssen wie bei der Abfindung. Da sie das nicht getan haben, war das auch nicht gewollt.

4. Keine Versorgung der Familie Das Gericht stellte fest, dass der Vertrag nur dazu da war, den Mann abzusichern. Es ging nicht darum, seine Familie über seinen Tod hinaus zu versorgen. Dafür gibt es andere Systeme, wie die gesetzliche Witwenrente, die die Frau ja auch erhält. Das Vorruhestandsgeld ist keine Lebensversicherung für die Angehörigen.

Fazit

Das Urteil macht deutlich: Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis oder einer Vorruhestandsvereinbarung sind nicht automatisch vererbbar. Es kommt sehr genau darauf an, was der Zweck des Geldes ist. Dient das Geld dem Lebensunterhalt des Arbeitnehmers (wie Lohn oder Rente), endet die Zahlung meist mit dem Tod.

Möchte man, dass auch die Erben weiter Geld bekommen, muss man das im Vertrag ganz klar und ausdrücklich vereinbaren. Wenn dazu nichts im Vertrag steht, gehen die Gerichte davon aus, dass mit dem Tod Schluss ist. Die Witwe geht in diesem Fall leer aus, weil der Vertrag nur die einmalige Abfindung, nicht aber die monatliche Rente für die Erben vorgesehen hat.

RA und Notar Krau

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