LSG München L 8 SO 205/15
Vererblichkeit von Leistungen der Pflege,
Notlagenhilfe,
Leistungsempfänger,
Darlehensnehmer
Das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) München vom 22.11.2016 befasst sich mit der Frage der Vererblichkeit von Sozialhilfeleistungen,
insbesondere im Zusammenhang mit Grundsicherung und Hilfe zur Pflege.
Der Fall:
Eine Frau bezog seit 2007 Leistungen der Sozialhilfe, zunächst als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, später auch als Hilfe zur Pflege.
Da sie Eigentümerin eines Hauses war, wurden die Leistungen als Darlehen gewährt.
Sie klagte gegen die Darlehensgewährung und verlangte die Bewilligung als Zuschuss.
Während des Klageverfahrens verstarb sie.
Ihre Erben, Vater und Bruder, traten in den Prozess ein und führten die Klage fort.
Die Entscheidung des LSG München:
Das LSG München wies die Berufung der Erben zurück und bestätigte das Urteil des Sozialgerichts München.
Die Klage sei unbegründet, da die Erben nicht aktivlegitimiert seien.
Die Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen seien nicht vererblich.
Zentrale Punkte des Urteils:
Begründung des LSG München:
Fazit:
Das Urteil des LSG München verdeutlicht die Grundsätze der Nichtvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen und der Subsidiarität der Sozialhilfe.
Es zeigt auch die Grenzen der Sonderrechtsnachfolge bei Pflegeleistungen auf.
Die Entscheidung hat Bedeutung für die Rechtspraxis, da sie die Rechtslage in Bezug auf die Vererblichkeit von Sozialhilfeleistungen klarstellt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.