Verfahrensbeendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Ablauf der gesetzten Frist zur Ladung des Sachverständigen
OLG Braunschweig (5. Zivilsenat), Beschluss vom 14.10.2025 – 5 W 5/25
Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig vom 14. Oktober 2025. Dieses Urteil ist besonders wichtig für Menschen, die in einem Rechtsstreit Beweise sichern möchten, bevor es zu einem eigentlichen Prozess kommt.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Schaden an Ihrem Eigentum – in diesem Fall war es eine historische Windmühle. Sie vermuten, dass ein Bach in der Nähe nicht richtig gepflegt wurde und deshalb die Mühle beschädigt hat. Um das zu beweisen, nutzen Sie ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren.
In einem solchen Verfahren beauftragt das Gericht einen Experten (Sachverständigen). Dieser schreibt ein Gutachten. Wenn die Parteien mit dem Gutachten nicht zufrieden sind, können sie Fragen stellen oder verlangen, dass der Experte seine Ergebnisse persönlich vor Gericht erklärt.
In diesem speziellen Fall ging es um die Frage: Wann ist dieses Vorverfahren offiziell beendet? Und was passiert, wenn man eine Frist des Gerichts verpasst?
Der Besitzer der Windmühle (der Antragsteller) wollte klären lassen, ob die Gegenseite schuld an den Schäden ist. Ein Professor wurde als Sachverständiger eingesetzt. Er schrieb ein Hauptgutachten und zwei zusätzliche Ergänzungsgutachten, weil der Mühlenbesitzer immer wieder neue Einwände hatte.
Nach dem zweiten Ergänzungsgutachten reichte es dem Landgericht Göttingen. Am 16. Mai 2025 setzte das Gericht eine Frist von vier Wochen. In dieser Zeit mussten die Parteien sagen, ob sie noch Fragen haben oder ob der Sachverständige persönlich erscheinen soll. Das Gericht warnte ausdrücklich: Wer zu spät kommt, dessen Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Frist endete an einem Freitag, dem 13. Juni 2025. Der Anwalt des Mühlenbesitzers schickte seine Stellungnahme jedoch erst am Montag, dem 16. Juni 2025 – also drei Tage zu spät. Erst viel später verlangte er, dass der Sachverständige zur mündlichen Erklärung geladen wird.
Das Landgericht sagte daraufhin: „Nein, das Verfahren ist beendet.“ Dagegen wehrte sich der Mühlenbesitzer mit einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.
Das Oberlandesgericht gab dem Landgericht recht. Die Beschwerde des Mühlenbesitzers wurde zurückgewiesen. Das Gericht erklärte in seiner Begründung sehr deutlich, wie die Regeln in einem solchen Verfahren funktionieren.
Ein selbstständiges Beweisverfahren zieht sich oft sehr lange hin. Damit es ein klares Ende gibt, darf das Gericht Fristen setzen. Wenn das Gericht eine Frist setzt und gleichzeitig erklärt, dass danach Schluss ist, dann endet das Verfahren mit dem Ablauf dieser Zeit.
Da der Mühlenbesitzer die vier Wochen verstreichen ließ, ohne rechtzeitig Fragen zu stellen oder eine Anhörung zu fordern, war das Verfahren am 13. Juni 2025 rechtlich beendet.
Der Mühlenbesitzer argumentierte, das Gericht müsse den Experten sowieso einladen, um das Gutachten zu prüfen – auch ohne Antrag. Das OLG widersprach hier deutlich:
Ein interessanter Punkt im Urteil war die Berechnung der Frist. Viele denken, eine Vier-Wochen-Frist endet immer am gleichen Kalendertag des Folgemonats. Das stimmt aber nicht. Wenn eine Frist in Wochen gemessen wird, zählt der Wochentag. Da der Beschluss an einem Freitag zugestellt wurde, endete die Frist genau vier Wochen später an einem Freitag um Mitternacht. Der darauf folgende Montag war definitiv zu spät.
Falls Sie jemals in ein solches Verfahren verwickelt sind, sollten Sie drei wichtige Punkte mitnehmen:
Gerichte sind bei Fristen sehr streng. Wenn Sie eine Frist für „Ergänzungsfragen“ oder „Einwendungen“ erhalten, nehmen Sie diese ernst. Ein einziger Tag Verspätung kann dazu führen, dass Ihre Argumente nicht mehr gehört werden.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Gericht Fehler im Gutachten von selbst bemerkt oder den Experten einlädt, wenn das Gutachten unklar ist. Sie müssen diesen Antrag aktiv und innerhalb der Frist stellen.
Es gibt eine gute Nachricht für den Mühlenbesitzer (und für Sie): Auch wenn das Vorverfahren beendet ist, kann man im eigentlichen Hauptprozess (der Klage auf Schadensersatz) oft noch einmal verlangen, dass der Sachverständige gehört wird. Das Vorverfahren dient nur der Beschleunigung. Wenn dort etwas schiefgelaufen ist, kann man versuchen, es im späteren Prozess zu korrigieren. Allerdings kostet das oft wertvolle Zeit und zusätzliches Geld.
Das OLG Braunschweig hat klargestellt, dass Ordnung im Prozess sein muss. Das selbstständige Beweisverfahren soll helfen, Streitigkeiten schnell zu klären. Wenn eine Partei die Spielregeln und Fristen missachtet, muss sie mit den Konsequenzen leben. Das Gericht ist nicht die „Hilfspolizei“ für unaufmerksame Teilnehmer, sondern ein neutraler Verwalter des Verfahrens.
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