Verfahrenskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt bei Ausschlagung überschuldete Erbschaft

August 13, 2017

Verfahrenskostenhilfe Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft

OLG Saarbrücken 5 W 406/12

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 03.07.2012 entschieden,

dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe zur Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt.

Sachverhalt:

Die Mutter zweier minderjähriger Kinder beantragte für diese die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft.

Sie wurde dabei anwaltlich vertreten und beantragte die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung ihres Anwalts.

Das Nachlassgericht lehnte den Antrag ab.

Entscheidung des OLG:

Verfahrenskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt bei Ausschlagung überschuldete Erbschaft

Das OLG Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts.

Begründung:

Das OLG führte aus, dass Verfahrenskostenhilfe nur demjenigen bewilligt werden könne, der selbst Rechte im Verfahren geltend mache.

Im vorliegenden Fall sei dies nicht die Mutter, sondern ihre Kinder gewesen. Die Mutter habe lediglich als deren Vertreterin gehandelt.

Darüber hinaus sei die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe nur dann erforderlich, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig sei.

Dies sei bei der Ausschlagung einer offensichtlich überschuldeten Erbschaft nicht der Fall.

Die Mutter hätte die Ausschlagung auch ohne anwaltliche Hilfe erklären können.

Fazit:

Verfahrenskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt bei Ausschlagung überschuldete Erbschaft

Das OLG Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 03.07.2012 entschieden, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe

zur Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt.

Auswirkungen der Entscheidung:

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken hat Auswirkungen auf die Praxis der Verfahrenskostenhilfe.

Sie verdeutlicht, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur in Ausnahmefällen erforderlich ist.

Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken ist in der Literatur auf Zustimmung gestoßen.

Sie entspricht der herrschenden Meinung, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft in der Regel nicht erforderlich ist.

Zusätzliche Informationen:

  • Die Entscheidung des OLG Saarbrücken bezieht sich auf das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
  • Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe bedeutet, dass der Staat die Kosten für den Anwalt übernimmt.
RA und Notar Krau

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