Verfall von Urlaub – Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers
BAG 9 AZR 541/15
Der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht behandelt die Frage des Verfalls von Urlaubsansprüchen und die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, damit ein Verfall eintreten kann.
Sachverhalt:
Ein Wissenschaftler war bei einem Institut beschäftigt.
Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.12.2013.
Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch 51 Urlaubstage.
Der Arbeitgeber lehnte die Abgeltung des Resturlaubs ab.
Entscheidung des Gerichts:
Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) auf und verwies die Sache zurück.
Das LAG hatte dem Arbeitnehmer die Urlaubsabgeltung zugesprochen, weil der Arbeitgeber den Urlaub nicht von sich aus gewährt hatte.
Das BAG stellte klar, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer ungefragt Urlaub zu gewähren.
Begründung:
Rechtliche Bedeutung:
Die Entscheidung des BAG stärkt die Rechte der Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber kann sich nicht mehr einfach auf den Verfall von Urlaub berufen.
Er muss aktiv dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.