
Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
BVerfG, Beschluss vom 20.8.2020 – 1 BvR 1668/20
In diesem Text erkläre ich Ihnen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es geht um einen Vater, der sich gegen eine Entscheidung zum Sorgerecht wehren wollte. Dabei hat er jedoch wichtige juristische Regeln missachtet. Das Gericht hat seine Beschwerde deshalb gar nicht erst inhaltlich geprüft.
Ein Vater, im Rechtstext als Beschwerdeführer (Bf.) bezeichnet, stritt vor Gericht um das Sorgerecht für seine zwei Kinder. Konkret ging es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist das Recht zu entscheiden, wo die Kinder wohnen.
Das Amtsgericht Wetzlar traf hierzu eine Entscheidung. Der Vater war damit nicht einverstanden. Er fühlte sich ungerecht behandelt. Er war der Meinung, dass das Gericht seine Rechte verletzt habe. Deshalb zog er vor das höchste deutsche Gericht: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Alles begann mit einem zeitlichen Missverständnis oder einem Fehler des Gerichts. Das Amtsgericht hatte dem Vater eine Frist gesetzt. Er durfte bis zum 26. November 2019 eine Stellungnahme abgeben. Das ist sein Recht auf rechtliches Gehör.
Das Gericht wartete diese Frist jedoch nicht ab. Es traf seine Entscheidung bereits am 25. November 2019 – also einen Tag zu früh. Der Vater sah darin einen schweren Fehler. Er behauptete, das Gericht habe ihn einfach übergangen.
Der Vater reagierte sofort. Er legte einen „Widerspruch“ ein. Außerdem hielt er den zuständigen Richter für parteiisch. In der Fachsprache nennt man das einen Befangenheitsantrag. Er wollte, dass ein anderer Richter über seinen Fall entscheidet.
In Deutschland muss man meistens erst alle anderen Gerichte anrufen, bevor man zum Bundesverfassungsgericht geht. Das nennt man den Grundsatz der Subsidiarität.
Der Fall landete beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das OLG schaute sich den „Widerspruch“ des Vaters an. Da es im Familiengesetz eigentlich keinen „Widerspruch“ gegen solche Urteile gibt, deutete das Gericht das Schreiben als Beschwerde um. Das war eigentlich gut für den Vater, denn so wurde sein Anliegen geprüft.
Allerdings wies das OLG die Beschwerde im Mai 2020 zurück. Auch ein weiterer Versuch des Vaters (eine sogenannte Anhörungsrüge) blieb ohne Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Vaters nicht zur Entscheidung angenommen. Das lag nicht daran, dass der Vater vielleicht inhaltlich unrecht hatte. Es lag daran, dass er formale Fehler gemacht hat.
Wenn Sie sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, müssen Sie alles ganz genau erklären. Sie müssen alle wichtigen Dokumente vorlegen. Das hat der Vater hier versäumt.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Das OLG Frankfurt hatte dem Vater vorher einen Hinweis gegeben. Das Gericht sagte ihm: „Wir behandeln deinen Widerspruch als Beschwerde.“
Der Vater hat darauf aber absichtlich nicht reagiert. Er hat die Chance nicht genutzt, seine Argumente vor dem OLG noch einmal klarer zu fassen. Wer eine Chance beim „normalen“ Gericht bewusst verstreichen lässt, darf sich später nicht beim Verfassungsgericht beschweren. Das Verfassungsgericht ist nämlich nur der letzte Rettungsweg, wenn vorher alles versucht wurde.
Dieses Urteil zeigt deutlich: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Vor allem beim Bundesverfassungsgericht sind die Hürden extrem hoch.
Der Vater scheiterte, weil er seine Beschwerde nicht gut genug vorbereitet hatte. Er hat Tatsachen weggelassen und Dokumente nicht eingereicht. Zudem hat er im Verfahren vor dem Oberlandesgericht nicht aktiv mitgearbeitet, obwohl er die Gelegenheit dazu hatte.
Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss vom 20. August 2020 (Aktenzeichen 1 BvR 1668/20), dass eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig ist, wenn der Bürger vorher alles getan hat, um den Fehler schon bei den Fachgerichten korrigieren zu lassen.
Verfahren zum Sorgerecht oder zum Aufenthaltsbestimmungsrecht sind emotional sehr belastend. Wie Sie an diesem Fall sehen, können kleine formale Fehler dazu führen, dass man sein Recht verliert. Deshalb ist eine professionelle Beratung durch Experten unerlässlich.
Wenn Sie Fragen zum Familienrecht haben oder Hilfe bei einer Beschwerde benötigen, sollten Sie sich an Profis wenden.
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