
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
BFH Urteil vom 19. Februar 2025, XI R 18/23
Saumniszuschläge: Warum sie fällig werden und warum der BFH sie für rechtens hält
Liebe Leserinnen und Leser,
haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie eine Steuerzahlung nicht pünktlich leisten?
Dann kommen die sogenannten Säumniszuschläge ins Spiel. Vielleicht haben Sie dazu von Gerichtsentscheidungen gehört oder gelesen.
Heute erkläre ich Ihnen, was es damit auf sich hat.
Stellen Sie sich vor, Sie müssen eine Rechnung bezahlen. Wenn Sie das nicht rechtzeitig tun, verlangt der Rechnungsteller oft eine Mahngebühr.
Ähnlich ist es bei Steuern. Wenn Sie Ihre Steuern nicht fristgerecht zahlen, verlangt das Finanzamt einen Säumniszuschlag.
Das ist eine Art „Strafe“ dafür, dass die Zahlung zu spät kommt. Es soll Sie aber auch dazu anhalten, pünktlich zu zahlen.
Gleichzeitig gleicht es aus, dass der Staat sein Geld später bekommt und einen Mehraufwand hat.
In Deutschland beträgt der Säumniszuschlag 1 Prozent des offenen Betrags pro Monat. Viele Bürger empfinden das als zu hoch. Manchmal wird diskutiert, ob diese Höhe überhaupt noch erlaubt ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuerfragen in Deutschland, hat sich genau mit dieser Frage beschäftigt.
Vor einiger Zeit gab es ein Urteil zu Steuerzinsen, die auch sehr hoch waren.
Der BFH hat jetzt klargestellt, dass die Säumniszuschläge nicht genauso wie diese Steuerzinsen behandelt werden können.
Auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2018 hält der BFH die gesetzliche Höhe der Säumniszuschläge für rechtmäßig.
Das bedeutet: Sie sind nicht zu hoch und verstoßen nicht gegen unsere Verfassung.
Der BFH hat sich auch die Frage gestellt, ob diese Säumniszuschläge mit dem Recht der Europäischen Union (EU) vereinbar sind.
Hier gibt es ebenfalls gute Nachrichten für den Fiskus: Der BFH sieht keine Probleme mit EU-Recht. Auch die Gerichte in Europa haben dazu schon geurteilt und die deutsche Regelung bestätigt.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Frage, ob Säumniszuschläge eine Art „Bestrafung“ sind, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.
Genauer gesagt ging es um die sogenannte Unschuldsvermutung. Die EMRK besagt, dass jeder unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist, wenn er einer „Straftat“ angeklagt wird.
Der BFH hat hier entschieden: Säumniszuschläge sind keine „Strafe“ im Sinne der Menschenrechte.
Warum? Weil es hier nicht darum geht, eine Straftat zu bestrafen. Es geht darum, dass Sie eine Frist nicht eingehalten und eine Zahlung verspätet geleistet haben.
Der Staat will damit vor allem erreichen, dass Steuern pünktlich gezahlt werden. Es ist keine echte Strafe, die Sie ins Gefängnis bringen könnte oder zu einem Eintrag im Strafregister führt.
Das aktuelle Urteil des BFH vom 19. Februar 2025 (Aktenzeichen XI R 18/23) bestätigt also: Die Säumniszuschläge sind in ihrer aktuellen Form zulässig.
Sie verstoßen weder gegen das deutsche Grundgesetz noch gegen EU-Recht oder die Europäische Menschenrechtskonvention.
Wenn Sie also mal in die Situation kommen, dass Sie Steuern zu spät zahlen, müssen Sie mit diesen Zuschlägen rechnen.
Es ist immer ratsam, die Fristen im Blick zu behalten, um solche zusätzlichen Kosten zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen