Verfügung unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall

Juni 17, 2018

Verfügung unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall

BGH Urteil 30.01.2018 – X ZR 119/15

(OLG Köln, Beschl. v. 01.09.2015 – 16 U 177/14; LG Köln, Urt. v. 29.10.2014 – 32 O 424/12)

RA und Notar Krau

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 30. Januar 2018 (Az. X ZR 119/15) über die rechtliche Wirksamkeit einer Schenkung zugunsten eines Begünstigten,

die durch eine Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall getroffen wurde.

Die Kläger, Erben der verstorbenen R. T., verlangten die Herausgabe von Wertpapieren aus einem Depot, das von der Streithelferin des Beklagten verwaltet wurde,

oder alternativ die Erstattung des Wertes der Wertpapiere.

Der Beklagte, Ehemann einer Cousine der Erblasserin, hatte die Wertpapiere nach ihrem Tod erhalten, basierend auf einer Vereinbarung von 1976 zwischen der Erblasserin und der Streithelferin.

Diese Vereinbarung sah vor, dass die Wertpapiere nach dem Tod der Erblasserin auf die Streithelferin übergehen und der Beklagte das Recht habe, deren Übertragung zu fordern.

Verfügung unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall

Die Erblasserin behielt sich das Recht vor, die Vereinbarung durch schriftliche Erklärung aufzuheben. In ihrem Testament von 2007

setzte die Erblasserin jedoch andere Personen als Erben ein und verfügte ihr gesamtes Kapitalvermögen anders.

Der BGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen, dass der Beklagte keinen Rechtsanspruch auf die Wertpapiere habe.

Die Vereinbarung von 1976 wurde durch das Testament von 2007 widerrufen, was dazu führte, dass kein wirksamer Schenkungsvertrag zustande kam.

Der Beklagte konnte das Schenkungsangebot nach der Benachrichtigung durch die Streithelferin im Jahr 2011 nicht mehr annehmen,

da das Angebot aufgrund des vorherigen Widerrufs durch das Testament nicht mehr existierte.

Der BGH stellte klar, dass ein Testament, welches umfassend über das gesamte Vermögen verfügt, im Zweifel als Widerruf früherer entgegenstehender Erklärungen anzusehen ist.

Dies gilt insbesondere, wenn der Erblasser sich jederzeit einseitig von solchen Erklärungen lösen konnte.

Verfügung unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall

Das Gericht sah die testamentarische Verfügung als einen stillschweigenden Widerruf des Schenkungsangebots an,

da das Testament detaillierte Anweisungen zur Verteilung des gesamten Vermögens enthielt und der Beklagte darin nicht berücksichtigt wurde.

Insgesamt bestätigte der BGH, dass das Schenkungsangebot durch das Testament widerrufen wurde und der Beklagte daher keinen Anspruch auf die Wertpapiere hatte.

Die Wertpapiere fielen somit in den Nachlass und mussten den Erben herausgegeben werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Vererblichkeit eines Rückübertragungsanspruchs an Grundstück

Vererblichkeit eines Rückübertragungsanspruchs an Grundstück

März 16, 2025
Vererblichkeit eines Rückübertragungsanspruchs an GrundstückRA und Notar KrauDas Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) vom 18. A…
Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

März 16, 2025
Eröffnung eines gemeinschaftlichen TestamentsOLG Zweibrücken Beschluss vom 16.5.2024 – 8 W 13/24RA und Notar Krau…
Ermittlung der Testierunfähigkeit durch Nachlassgericht

Ermittlung der Testierunfähigkeit durch Nachlassgericht

März 16, 2025
Ermittlung der Testierunfähigkeit durch NachlassgerichtRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Beschluss vom 18….