Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten und unbekannter Erbenlage
Datum der Entscheidung: 21. März 2025 Aktenzeichen: XVII 19 Gericht: Amtsgericht Lörrach
In diesem Rechtsstreit ging es um einen ehrenamtlichen Betreuer. Dieser hatte eine ältere Person rechtlich betreut. Diese betreute Person ist verstorben.
Der Betreuer hatte für seine Arbeit noch Geld zu bekommen. Es handelte sich um eine sogenannte Aufwandspauschale. Das ist ein fester Geldbetrag, den ehrenamtliche Betreuer jedes Jahr bekommen, um ihre Ausgaben (wie Porto oder Telefonkosten) zu decken. In diesem Fall ging es um einen Betrag von genau 266,26 Euro.
Eigentlich war genug Geld da, um den Betreuer zu bezahlen. Die verstorbene Person hinterließ ein Vermögen von fast 36.000 Euro auf der Bank. Trotzdem wartete der Betreuer über ein Jahr vergeblich auf sein Geld.
Obwohl Geld auf dem Konto der Verstorbenen war, konnte der Betreuer nicht darauf zugreifen. Es gab eine Reihe von unglücklichen Umständen:
Der Betreuer befand sich in einer Zwickmühle. Er hatte seine Arbeit getan und wollte sein Geld. Er versuchte alles:
Nichts davon funktionierte. Er wartete ein ganzes Jahr. Schließlich beantragte er beim Betreuungsgericht, dass der Staat (die Staatskasse) ihm das Geld auszahlt, anstatt auf das Erbe zu warten.
Das Amtsgericht Lörrach hat dem Betreuer Recht gegeben. Der Richter entschied: Die Staatskasse muss dem Betreuer die 266,26 Euro sofort auszahlen.
Das Gericht fand sehr deutliche Worte für die Situation. Die Entscheidung stützt sich auf mehrere wichtige Gründe, die auch für andere Betreuer interessant sind:
Das Gericht hat eine schlaue Lösung gefunden, damit der Steuerzahler am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Es passiert Folgendes:
Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für alle Menschen, die eine rechtliche Betreuung übernehmen. Sie besagt: Ihr müsst nicht endlos auf euer Geld warten, wenn derjenige, den ihr betreut habt, stirbt und die Erbsituation chaotisch ist.
Wenn unklar ist, wer erbt, oder wenn man nicht an das Konto herankommt, muss der Betreuer nicht die Erben suchen. Er kann sich an das Gericht wenden. Wenn das Vermögen nicht „zeitnah“ (also schnell) flüssig gemacht werden kann, springt der Staat ein und bezahlt den Betreuer. Das Gericht schützt damit die Menschen, die sich sozial engagieren, vor bürokratischen Hürden und jahrelangem Streit mit Banken oder unbekannten Verwandten. Der Betreuer hat alles getan, was man von ihm verlangen konnte, und wurde deshalb vom Gericht für seine Geduld und Mühe entlohnt.
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