Vergütung für Nutzung eines Haushaltsgegenstands in der Trennungszeit

Januar 8, 2026

Vergütung für Nutzung eines Haushaltsgegenstands in der Trennungszeit

BGH Beschluss vom 24.9.2025 – XII ZB 114/25

Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Frage, wann und wie eine Vergütung für Haushaltsgegenstände während der Trennungszeit gezahlt werden muss.


Worum geht es in diesem Urteil?

Wenn Ehepaare sich trennen, bricht oft Streit darüber aus, wer welche Gegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt behalten darf. In diesem speziellen Fall ging es um ein Familienauto. Die Eheleute lebten getrennt, und das Gericht musste entscheiden, wer den Wagen nutzen darf.

Dabei stellte sich eine wichtige rechtliche Frage: Wenn ein Partner den Wagen allein nutzen darf, muss er dem anderen dann Geld dafür bezahlen? Und muss der andere Partner dieses Geld ausdrücklich fordern, oder kann das Gericht dies von sich aus festlegen?


Der konkrete Fall: Das Familienauto

Ein Ehepaar trennte sich im Jahr 2022. Sie haben zwei Kinder. Zur Familie gehörte ein gebrauchter Seat Alhambra. Zunächst nahm die Ehefrau das Auto mit. Später zogen die Kinder jedoch zum Vater. Daraufhin wollte der Vater das Auto haben, um den Alltag mit den Kindern zu bewältigen.

Die Entscheidung der Vorinstanz

Das Oberlandesgericht (OLG) entschied:

  • Der Vater bekommt das Auto für die Zeit der Trennung.
  • Er muss jedoch 150 Euro monatlich an die Mutter zahlen, weil er den Wagen nun allein nutzt.
  • Zusätzlich muss er die Versicherung und die Steuern übernehmen.

Der Vater war mit der Zahlung von 150 Euro nicht einverstanden und zog vor den Bundesgerichtshof.


Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 24. September 2025 wichtige Grundregeln geklärt. Er bestätigte einige Punkte des OLG, kritisierte aber die Art und Weise, wie die Summe von 150 Euro berechnet wurde.

Muss man die Vergütung ausdrücklich beantragen?

Hier ist das Urteil sehr klar: Nein. Wenn ein Ehepartner vor Gericht beantragt, dass ihm ein Haushaltsgegenstand (wie ein Auto) zugewiesen wird, darf das Gericht automatisch auch eine Nutzungsvergütung festlegen.

Es ist also nicht nötig, dass der Partner, der den Gegenstand hergibt, einen eigenen Antrag auf Geld stellt. Das Gericht hat hier einen Ermessensspielraum. Es soll eine faire Lösung finden, die dem Prinzip der „Billigkeit“ (Gerechtigkeit im Einzelfall) entspricht.

Ist eine vorherige Mahnung nötig?

Manche Juristen dachten früher, man müsse den Partner erst auffordern zu zahlen, bevor das Gericht eine Vergütung festsetzen kann. Der BGH sagt nun: Das ist nicht nötig. Wer weiß, dass ein Verfahren über Haushaltsgegenstände läuft, muss damit rechnen, dass das Gericht eine Ausgleichszahlung anordnet.

Vergütung für Nutzung eines Haushaltsgegenstands in der Trennungszeit


Wie wird die Höhe der Vergütung berechnet?

Dies ist der Punkt, an dem der BGH das vorherige Urteil aufgehoben hat. Man kann nicht einfach eine Summe wie „150 Euro“ festlegen, ohne dies genau zu begründen.

Der Nutzwert als Maßstab

Um eine faire Summe zu finden, muss das Gericht zwei Dinge prüfen:

  1. Der Mietwert: Was würde es kosten, ein vergleichbares Auto zu mieten?
  2. Der Nutzwert: Welchen wirtschaftlichen Vorteil hat der Partner, der das Auto nutzt?

Die finanzielle Situation der Partner

Das Gericht darf niemanden durch die Zahlung finanziell ruinieren. Es muss prüfen:

  • Wie viel verdient der Partner, der zahlen soll?
  • Kann er seinen eigenen Unterhalt und den der Kinder noch bezahlen, wenn er die 150 Euro abgibt?
  • Wie ist die finanzielle Lage des Partners, der das Geld bekommt?

Der Zustand des Gegenstands

Im vorliegenden Fall war das Auto schon älter und hatte einige Schäden. Der BGH kritisierte, dass das OLG nicht genau geprüft hat, wie viel das Auto eigentlich noch wert war. Wenn ein Gegenstand kaputt oder alt ist, sinkt natürlich auch die Vergütung, die man für seine Nutzung zahlen muss.


Warum wurde das Urteil aufgehoben?

Der BGH hat den Fall an das OLG zurückverwiesen. Das bedeutet, das OLG muss noch einmal neu rechnen. Die Richter dort hatten nicht genug Informationen gesammelt über:

  • Das genaue Einkommen der Eltern.
  • Den tatsächlichen Zustand und Mietwert des Autos.

Ohne diese Fakten konnte der BGH nicht prüfen, ob die 150 Euro „angemessen“ waren.


Zusammenfassung für Sie als Leser

Wenn Sie sich in einer Trennung befinden und sich um Haushaltsgegenstände streiten, sollten Sie Folgendes wissen:

  • Gerichtliche Zuweisung: Wenn das Gericht Ihnen einen Gegenstand (Auto, Waschmaschine, teure Möbel) zur alleinigen Nutzung zuspricht, kann es gleichzeitig entscheiden, dass Sie dem Partner dafür Geld zahlen müssen.
  • Kein extra Antrag: Ihr Ex-Partner muss dieses Geld nicht einmal selbst fordern; das Gericht kann das von sich aus entscheiden, um die Situation fair zu gestalten.
  • Laufende Kosten: Wer den Gegenstand nutzt, muss in der Regel auch die laufenden Kosten wie Versicherung oder Steuern tragen.
  • Angemessenheit: Die Höhe der Zahlung muss begründet sein. Sie richtet sich nach dem Marktwert und danach, was Sie sich finanziell leisten können.

Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt für die Zeit der Trennung. Nach der endgültigen Scheidung gelten oft andere Regeln für die endgültige Verteilung des Eigentums.

RA und Notar Krau

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