Kann ich die Vergütung von Mehrarbeit unbeschränkt im Arbeitsvertrag ausschließen – was ist mit dem Mindestlohngesetz?
### Was bedeutet Mehrarbeit?
Mehrarbeit bedeutet, dass Sie mehr arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Oft wird auch von Überstunden gesprochen. Das heißt: Sie arbeiten länger als die normale Arbeitszeit, die im Vertrag steht. Zum Beispiel: Im Vertrag steht, Sie arbeiten 40 Stunden pro Woche. Wenn Sie 45 Stunden arbeiten, sind das 5 Stunden Mehrarbeit oder Überstunden.
Ob Sie Mehrarbeit machen müssen, steht meistens im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Der Chef kann nicht einfach so Überstunden verlangen. Es muss im Vertrag geregelt sein. Nur in Notfällen kann es Ausnahmen geben.
Manche Arbeitgeber schreiben in den Vertrag, dass Überstunden nicht bezahlt werden. Oder sie sagen: „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten.“ Das nennt man Ausschluss der Vergütung oder Pauschalabgeltung.
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass Überstunden nicht extra bezahlt werden. Aber: Es gibt Grenzen. Diese Grenzen stehen im Gesetz.
Das Mindestlohngesetz regelt, dass jeder Arbeitnehmer mindestens einen bestimmten Lohn pro Stunde bekommen muss. Seit Oktober 2022 sind das mindestens 12 Euro brutto pro Stunde. Brutto bedeutet: Das ist der Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Ja. Auch für Überstunden muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Das heißt: Wenn Sie Überstunden machen, darf Ihr durchschnittlicher Stundenlohn – auch mit Überstunden – niemals unter den Mindestlohn fallen.
Solche Klauseln sind unwirksam, wenn dadurch der Mindestlohn unterschritten wird. Das bedeutet: Sie können zwar vereinbaren, dass Überstunden nicht extra bezahlt werden. Aber am Ende des Monats muss Ihr gesamter Lohn – geteilt durch alle tatsächlich geleisteten Stunden – mindestens dem Mindestlohn entsprechen.
Das ist weniger als der Mindestlohn. Das ist nicht erlaubt. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mindestens den Mindestlohn pro Stunde zahlen.
Das Gesetz verlangt keinen Zuschlag für Überstunden. Es reicht, wenn Sie für jede Stunde mindestens den Mindestlohn bekommen. Zuschläge, also ein extra Geld für Überstunden, sind nur dann Pflicht, wenn das im Vertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht.
Nein. Zuschläge für Überstunden sind ein extra Geld für besondere Belastung. Sie dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Der Mindestlohn muss für jede Stunde gezahlt werden. Zuschläge kommen oben drauf.
Viele Verträge enthalten Sätze wie: „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten.“ Solche Klauseln sind nur dann wirksam, wenn klar ist, wie viele Überstunden damit gemeint sind. Es muss im Vertrag stehen, wie viele Überstunden pro Monat oder Woche damit bezahlt sind. Ist das nicht klar, ist die Klausel unwirksam.
Wenn Sie mehr Überstunden machen, als im Vertrag steht, müssen diese extra bezahlt werden. Auch hier gilt: Für alle Stunden zusammen muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden.
Wenn der Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt, ist das verboten. Solche Vereinbarungen sind ungültig. Sie können trotzdem den Mindestlohn verlangen. Sie können das auch vor Gericht einklagen.
– Sie können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass Überstunden nicht extra bezahlt werden.
– Aber: Ihr gesamter Lohn, geteilt durch alle gearbeiteten Stunden, darf nie unter dem Mindestlohn liegen.
– Zuschläge für Überstunden sind extra und dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
– Es muss klar im Vertrag stehen, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
– Wenn Sie mehr Überstunden machen, als vereinbart, müssen diese extra bezahlt werden.
– Wenn Ihr Lohn unter den Mindestlohn fällt, ist das verboten und Sie können den Mindestlohn verlangen.
– Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau.
– Rechnen Sie aus, wie viel Sie pro Stunde verdienen, wenn Sie Überstunden machen.
– Wenn Sie weniger als den Mindestlohn bekommen, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
– Sie können auch rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie unsicher sind.
– Brutto: Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
– Netto: Lohn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
– Mindestlohn: Der gesetzlich festgelegte niedrigste Lohn pro Stunde.
– Überstunden/Mehrarbeit: Arbeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht.
– Zuschlag: Extra Geld für besondere Arbeit, zum Beispiel für Überstunden, Nachtarbeit oder Feiertagsarbeit.
– Pauschalabgeltung: Überstunden werden mit dem normalen Gehalt abgegolten, ohne extra Bezahlung.
Sie können im Arbeitsvertrag nicht wirksam vereinbaren, dass Überstunden unbezahlt bleiben, wenn dadurch der Mindestlohn unterschritten wird. Der Mindestlohn gilt immer – auch für Überstunden.
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