Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei berufsmäßig geführter Nachlasspflegschaft und einem nicht mittellosen Nachlass

Dezember 22, 2025

Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei berufsmäßig geführter Nachlasspflegschaft und einem nicht mittellosen Nachlass

OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.7.2025 – 3 W 139/24

(AG Oranienburg Beschl. 23.10.2024 – 52 VI 454/23)

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg befasst sich mit der Frage, wie viel Geld ein beruflicher Nachlasspfleger für seine Arbeit verlangen darf, wenn der Verstorbene genug Vermögen hinterlassen hat, um die Kosten zu decken.

Hier ist eine verständliche Zusammenfassung der Entscheidung und der geltenden Regeln für Sie:


Was ist ein Nachlasspfleger?

Wenn ein Mensch stirbt und zunächst niemand da ist, der sich um das Erbe kümmert (weil die Erben unbekannt sind oder das Erbe noch nicht angetreten haben), setzt das Gericht einen Nachlasspfleger ein. Dieser sichert die Wohnung, bezahlt Rechnungen und sucht nach den Erben. Macht er dies beruflich, hat er einen Anspruch auf eine faire Vergütung.

Die rechtliche Grundlage für die Bezahlung

Normalerweise gibt es für Betreuer und Pfleger feste Sätze im Gesetz (das sogenannte VBVG). Doch bei einer berufsmäßigen Nachlasspflegschaft, bei der der Nachlass nicht mittellos (also genug Geld vorhanden) ist, gilt eine Besonderheit nach § 1888 Abs. 2 BGB.

Hier wird die Vergütung individueller berechnet. Es kommt vor allem auf zwei Dinge an:

  1. Die Fachkenntnisse des Pflegers.
  2. Den Umfang und die Schwierigkeit der Aufgabe.

Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei berufsmäßig geführter Nachlasspflegschaft und einem nicht mittellosen Nachlass

Einstufung der Schwierigkeit einer Pflegschaft

Das Gericht unterscheidet grundsätzlich drei Stufen, um den passenden Stundensatz zu finden. Je komplizierter die Arbeit, desto höher ist der Lohn pro Stunde.

  • Einfache Pflegschaft: Es gibt nur wenig Vermögen (z. B. ein normales Girokonto), eine Mietwohnung muss gekündigt werden, und es gibt keine schwierige Suche nach Erben.
  • Mittlere Pflegschaft: Hier ist das Vermögen unübersichtlicher. Es gibt vielleicht Wertpapiere, Lebensversicherungen oder die Erben müssen aufwendig gesucht werden.
  • Schwierige Pflegschaft: Dies umfasst komplexe Fälle wie Auslandsvermögen, Firmenbeteiligungen, Mietshäuser oder schwierige Steuererklärungen und Rechtsstreite.

Anpassung der Stundensätze durch die Inflation

Ein wichtiger Punkt in diesem Urteil ist die Inflation. Da alles teurer wird, hat das Gericht die Sätze für Rechtsanwälte, die als Nachlasspfleger arbeiten, nach oben korrigiert. Seit 2023 gelten für Anwälte folgende Richtwerte (netto pro Stunde):

SchwierigkeitsgradAlter Satz (bis 2022)Neuer Satz (ab 2023)
Einfach90 EUR104 EUR
Mittel110 EUR127 EUR
Schwer130 EUR150 EUR

Der konkrete Fall: Rechtsfachwirtin vs. Rechtsanwalt

Im vorliegenden Fall hatte eine Rechtsfachwirtin die Pflegschaft übernommen. Sie forderte 100 EUR pro Stunde. Das Gericht musste nun entscheiden, ob sie genauso viel verdient wie ein Anwalt.

Das OLG Brandenburg entschied: Nein. Eine Rechtsfachwirtin hat zwar eine sehr gute Ausbildung und viel Erfahrung, aber ihr Studium bzw. ihre Ausbildung ist nicht so umfassend wie die eines Volljuristen (Anwalts). Daher zieht das Gericht pauschal ein Viertel (25 %) vom Satz eines Anwalts ab.

Warum dieser Fall als „einfach“ eingestuft wurde

Die Nachlasspflegerin argumentierte, die Arbeit sei schwer gewesen, weil die Verstorbene in einer „Messie-Wohnung“ gelebt habe und sie sich mit dem Gericht über ein spezielles Verfahren (Aufgebotsverfahren) streiten musste.

Das Gericht sah das anders:

  • Die Verstorbene lebte in sehr einfachen Verhältnissen.
  • Es gab nur ein paar tausend Euro auf dem Konto.
  • Die Wohnung wurde nicht einmal geräumt, sondern nur ungeräumt übergeben.
  • Die Pflegerin hatte insgesamt nur etwa 25 Stunden gearbeitet.

Daher wurde der Fall als einfach eingestuft.

Das Endergebnis der Berechnung

Das Gericht rechnete wie folgt:

  1. Basis ist der Satz für eine einfache Pflegschaft eines Anwalts: 104 EUR.
  2. Davon wird ein Abschlag von 25 % für die geringere Qualifikation vorgenommen.
  3. Das ergibt einen Stundensatz von 78 EUR.

Die Fachwirtin bekam also weniger als die geforderten 100 EUR, aber mehr als die 70 EUR, die das untere Gericht ursprünglich festsetzen wollte.

Zusammenfassung für Sie

Wenn Sie mit einer Nachlasspflegschaft zu tun haben, merken Sie sich: Die Vergütung ist kein Wunschkonzert. Sie orientiert sich streng an der Qualifikation der Person und daran, wie komplex der Nachlass wirklich war. Inflation führt zwar zu höheren Sätzen, aber wer kein Anwalt ist, muss mit Abschlägen rechnen.


RA und Notar Krau

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