Verhältnis von Hinterbliebenengeld zu Schmerzensgeld bei Schockschäden
BGH Urteil vom 6.12.2022 – VI ZR 73/21
Hier ist eine leicht verständliche Zusammenfassung des BGH-Urteils zum Hinterbliebenengeld. Der Text erklärt Ihnen die rechtlichen Hintergründe, den konkreten Fall und die Bedeutung für die Zukunft.
Wenn ein geliebter Mensch durch die Schuld eines anderen stirbt, hinterlässt das bei den Angehörigen tiefe emotionale Spuren. Früher bekamen Hinterbliebene in Deutschland oft nur dann Geld, wenn sie durch den Schock nachweislich krank wurden. Seit dem Jahr 2017 gibt es jedoch eine neue gesetzliche Regelung: das Hinterbliebenengeld.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wichtigen Urteil (Az. VI ZR 73/21) geklärt, wie dieses Geld berechnet wird und wie es sich vom klassischen Schmerzensgeld unterscheidet.
In dem Fall, über den die Richter entscheiden mussten, ging es um eine Frau, deren 81-jähriger Vater bei einem Autounfall ums Leben kam. Ein anderer Autofahrer hatte beim Ausparken die Vorfahrt missachtet. Der Vater starb noch an der Unfallstelle.
Die Tochter und ihr Vater hatten ein sehr enges Verhältnis. Sie kümmerte sich um seine Angelegenheiten und litt nach dem Unfall unter starken Schlafstörungen. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte ihr zunächst 3.000 Euro. Die Tochter hielt das für zu wenig und forderte insgesamt mindestens 10.000 Euro.
Das Hinterbliebenengeld ist eine Entschädigung für das seelische Leid, das Angehörige durch den Verlust eines Menschen erfahren. Es geht dabei um die Trauer und den Schmerz, den fast jeder Mensch empfindet, wenn eine nahestehende Person stirbt.
Der BGH betont, dass das Geld zwei Aufgaben hat:
Es gibt keine feste Tabelle, in der steht: „Für einen Vater gibt es Summe X.“ Stattdessen müssen Richter jeden Fall einzeln prüfen. Dabei schauen sie besonders auf zwei Punkte:
Je enger die Bindung war, desto höher kann die Entschädigung ausfallen. Wenn man täglich Kontakt hatte, zusammen wohnte oder eine besonders innige emotionale Verbindung bestand, wiegt der Verlust schwerer.
Es macht einen Unterschied, ob jemand nur einen kurzen Moment unaufmerksam war oder ob er grob rücksichtslos gehandelt hat. Je schlimmer das Fehlverhalten des Täters war, desto höher fällt die Genugtuung (und damit das Geld) aus.
Der Gesetzgeber hat einmal die Zahl von 10.000 Euro als Orientierungshilfe genannt. Der BGH stellt aber klar: Das ist keine feste Grenze. Je nach Einzelfall kann der Betrag deutlich niedriger oder auch höher sein.
Dies ist der wichtigste Punkt des Urteils. Man muss zwischen zwei Arten von seelischem Leid unterscheiden:
Der BGH hat entschieden, dass das Hinterbliebenengeld im Normalfall niedriger sein muss als das Schmerzensgeld für eine echte Krankheit. Warum? Weil eine nachgewiesene medizinische Erkrankung rechtlich als schwerwiegender gilt als „normale“ Trauer. Wer also „nur“ trauert, bekommt meist weniger Geld als jemand, der durch den Tod des Angehörigen psychisch krank geworden ist.
Einige Gerichte hatten früher argumentiert, dass man in anderen europäischen Ländern viel höhere Summen zahlt. Der BGH hat dem eine Absage erteilt. Er sagt: Die Entschädigung muss zu den Lebensverhältnissen und dem Rechtssystem in Deutschland passen. Was in Italien oder Frankreich gezahlt wird, spielt für deutsche Urteile keine direkte Rolle.
Wenn Sie einen nahen Angehörigen durch einen Unfall verlieren, haben Sie dem Grunde nach immer Anspruch auf eine Entschädigung, sofern der andere Schuld hatte.
Das Gericht im Fall der Tochter muss nun noch einmal neu rechnen. Es muss dabei sicherstellen, dass das Hinterbliebenengeld den richtigen „Abstand“ zu einem Schmerzensgeld für kranke Personen einhält.
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