
Verhängung eines Zwangsgeldes gegen Betreuer
Gericht: LG Freiburg (Breisgau) 4. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 17.02.2026
Aktenzeichen: 4 T 221/25
Dokumenttyp: Beschluss
In diesem Text erkläre ich Ihnen eine wichtige Entscheidung des Landgerichts Freiburg. Es geht um die Pflichten eines rechtlichen Betreuers. Ein Betreuer kümmert sich um die Angelegenheiten eines anderen Menschen. Das nennt man eine Betreuung. Oft gehört dazu auch die Vermögenssorge. Das bedeutet: Der Betreuer verwaltet das Geld der betreuten Person.
Das Gericht muss kontrollieren, was der Betreuer mit dem Geld macht. Dafür muss der Betreuer regelmäßig einen Bericht schreiben. Diesen Bericht nennt man Rechnungslegung. Der Betreuer muss darin alle Einnahmen und Ausgaben auflisten. Er muss beweisen, dass die Liste stimmt. In diesem Fall gab es Streit darüber, wie dieser Beweis aussehen muss.
Ein Mann wurde vom Amtsgericht Lörrach als Betreuer für eine junge Frau bestellt. Er sollte sich um ihr Vermögen kümmern. Im Jahr 2025 reichte er seinen Bericht beim Gericht ein. Er schickte aber keine echten Kontoauszüge der Bank mit. Stattdessen nutzte er eine spezielle Software für Computer. Diese Software heißt „StarMoney Business“.
Der Betreuer erstellte mit diesem Programm eine eigene Liste. Auf der Liste standen alle Buchungen des Kontos. Er war der Meinung, dass diese Liste ausreicht. Er sagte: „Die Daten kommen direkt aus dem Internet-Banking. Es ist zu viel Arbeit, extra Kontoauszüge zu besorgen.“
Das Amtsgericht Lörrach sah das anders. Das Gericht wollte echte Kontoauszüge sehen. Es forderte den Betreuer mehrfach dazu auf. Das konnten entweder Auszüge aus Papier oder digitale PDF-Kontoauszüge der Bank sein. Der Betreuer weigerte sich weiterhin. Er verwies auf andere Urteile von anderen Gerichten.
Weil der Betreuer nicht gehorchte, wurde das Gericht streng. Es drohte ihm ein Zwangsgeld an. Ein Zwangsgeld ist eine Geldstrafe. Sie soll eine Person dazu bringen, eine bestimmte Pflicht zu erfüllen. Da der Betreuer immer noch keine Auszüge schickte, setzte das Gericht das Geld fest. Er sollte 300 Euro zahlen. Gegen diese Strafe wehrte sich der Betreuer. Er legte eine Beschwerde ein. So kam der Fall zum Landgericht Freiburg.
Das Landgericht Freiburg hat am 17. Februar 2026 entschieden. Die Richter gaben dem Amtsgericht recht. Der Betreuer muss die 300 Euro zahlen. Er muss außerdem die echten Kontoauszüge vorlegen. Die Beschwerde hatte also keinen Erfolg.
Das Gericht nannte wichtige Gründe für seine Entscheidung. Hier sind die Hauptpunkte:
Der Betreuer behauptete, die echten Auszüge zu besorgen sei zu viel Arbeit. Das Gericht wies das zurück. Heutzutage kann man Kontoauszüge mit wenigen Klicks im Internet herunterladen. Das ist eine kleine Aufgabe. Diese Aufgabe ist zumutbar. Der Schutz des Vermögens der betreuten Person ist viel wichtiger als die Bequemlichkeit des Betreuers.
In juristischen Texten gibt es viele schwere Wörter. Hier erkläre ich Ihnen die wichtigsten Begriffe aus diesem Urteil:
Das Urteil ist ein Signal an alle rechtlichen Betreuer. Es reicht nicht aus, nur eigene Listen aus einer Buchhaltungssoftware vorzulegen. Das Gericht verlangt Dokumente, die direkt von der Bank stammen. Nur so ist eine sichere Kontrolle möglich.
Der Betreuer in diesem Fall wollte modern sein und Zeit sparen. Er hat aber die strengen Regeln der Rechnungslegung unterschätzt. Das Gesetz möchte sicherstellen, dass kein Geld verschwindet. Echte Kontoauszüge sind dafür der Goldstandard. Wer sich als Betreuer weigert, diese vorzulegen, riskiert hohe Geldstrafen.
Das Landgericht Freiburg schließt sich damit einer strengen Meinung an. Es gibt zwar andere Gerichte in Deutschland, die das lockerer sehen. Aber in diesem Bereich (Bezirk des LG Freiburg) gilt nun: Ohne echte Bankbelege gibt es Ärger mit dem Gericht.
Sind Sie selbst als Betreuer tätig? Oder haben Sie einen Betreuer und möchten wissen, ob dieser seine Arbeit richtig macht? Die Regeln für die Verwaltung von fremdem Geld sind sehr streng. Formfehler können schnell zu rechtlichen Problemen führen. Es ist wichtig, von Anfang an alle Belege sauber zu sammeln.
Wenn Sie Fragen zu einer Betreuung haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Das gilt besonders, wenn das Gericht bereits mit einem Zwangsgeld droht oder wenn Sie sich gegen eine Entscheidung wehren möchten.
Bitte nehmen Sie bei weiteren Fragen oder für eine rechtliche Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen