Verhandlungen über Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit Arbeitnehmer – Gebot des fairen Verhandelns – Hessisches LAG Urteil vom 11/06/2021 – 10 Sa 1221/20
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat am 11. Juni 2021 in einem Fall (Az. 10 Sa 1221/20) entschieden, dass Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag während der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers nicht grundsätzlich gegen das Gebot des fairen Verhandelns verstoßen.
Der Kläger, ein Projektingenieur, argumentierte, dass der während seiner Krankheitsphase unterzeichnete Aufhebungsvertrag aufgrund seiner eingeschränkten Geschäftsfähigkeit unwirksam sei.
Er verwies auf psychische Probleme und den Einfluss von Antidepressiva, die seine Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt hätten.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Kläger ausreichend Zeit hatte, den Vertrag zu überprüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.
Die Verhandlungen zogen sich über mehrere Wochen hin, und dem Kläger wurde eine Überlegungsfrist eingeräumt.
Er konnte den Vertragsentwurf seinem Anwalt vorlegen und Änderungen vorschlagen, was er auch tat.
Daher sah das Gericht keinen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns, da der Kläger die Gelegenheit hatte, seine Interessen zu wahren und die Verhandlungen mitzugestalten.
Das LAG wies auch die Berufung des Klägers zurück, die auf Unzulässigkeiten in der Form des eingereichten elektronischen Dokuments beruhte.
Das Gericht entschied, dass das Dokument ausreichend durchsuchbar war, abgesehen von der Durchsuchbarkeit des Briefkopfes, was jedoch nicht entscheidend war.
Das Urteil bestätigt, dass formale Prozessanforderungen nicht unnötig restriktiv ausgelegt werden sollten, um den Zugang zu den Gerichten nicht zu erschweren.
Letztlich unterstrich das Gericht, dass eine faire Verhandlungssituation durch die Gesamtheit der Umstände gegeben war und keine unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit des Klägers vorlag.
Die Berufung des Klägers wurde daher auf seine Kosten zurückgewiesen, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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