
Verjährung von Forderungen verhindern
Die Verjährung von Forderungen ist ein wichtiger Aspekt im deutschen Rechtssystem, der sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner relevant ist.
Gläubiger haben nur eine begrenzte Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen, bevor diese verjähren und nicht mehr durchsetzbar sind.
Was ist Verjährung?
Verjährung bedeutet, dass ein Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Frist die Leistung verweigern kann, obwohl der Anspruch eigentlich noch besteht.
Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger
von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Warum gibt es Verjährung?
Die Verjährung dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit.
Sie soll verhindern, dass Schuldner über lange Zeiträume mit der Ungewissheit leben müssen, ob noch Forderungen gegen sie geltend gemacht werden können.
Außerdem soll sie Beweisprobleme vermeiden, die durch den Zeitablauf entstehen können.
Wie lange sind die Verjährungsfristen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (Paragraf 195 BGB).
Es gibt jedoch auch zahlreiche Sonderregelungen mit kürzeren oder längeren Verjährungsfristen, beispielsweise im Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder im Bereich der Produkthaftung.
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern: Hemmung und Unterbrechung.
Hemmung der Verjährung:
Die Hemmung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist während der Dauer der Hemmung nicht weiterläuft.
Nach Beendigung der Hemmung läuft die Verjährungsfrist weiter.
Möglichkeiten der Hemmung sind:
Unterbrechung der Verjährung:
Die Unterbrechung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist nach der Unterbrechung neu beginnt.
Möglichkeiten der Unterbrechung sind:
Was ist bei drohender Verjährung zu tun?
Droht die Verjährung einer Forderung, sollten Gläubiger schnellstmöglich handeln und verjährungshemmende oder -unterbrechende Maßnahmen ergreifen.
Eine Mahnung allein reicht nicht aus, um die Verjährung zu verhindern.
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