Verkauf Grundstück nach Löschung Erbbaurecht Wie wird Gewinn berechnet?

Juli 31, 2017
Verkauf Grundstück nach Löschung Erbbaurecht Wie wird Gewinn berechnet?
BFH IX R 31/12Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut

RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juni 2013 befasst sich mit der Frage,

wie der Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks zu berechnen ist, das zuvor mit einem Erbbaurecht belastet war.

Der Fall:

Die Kläger erbten ein Erbbaurecht und erwarben anschließend das mit diesem Erbbaurecht belastete Grundstück.

Verkauf Grundstück nach Löschung Erbbaurecht Wie wird Gewinn berechnet?

Noch im selben Jahr löschten sie das Erbbaurecht und verkauften das Grundstück.

Streitig war, ob und inwieweit der Verkauf des Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG zu besteuern ist.

Die Entscheidung des Gerichts:

Der BFH entschied, dass der Verkauf des Grundstücks teilweise als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist.

Das Erbbaurecht stellt eine dingliche Belastung des Grundstücks dar, die dessen Wert mindert.

Durch die Löschung des Erbbaurechts ist daher ein Wertzuwachs entstanden, der zu besteuern ist.

Zentrale Punkte des Urteils:

  • Nämlichkeit: Für die Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts ist die Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut erforderlich. Im vorliegenden Fall war diese Nämlichkeit nur teilweise gegeben, da das Grundstück im belasteten und unbelasteten Zustand veräußert wurde.

Verkauf Grundstück nach Löschung Erbbaurecht Wie wird Gewinn berechnet?

  • Teilweise Identität: Die wirtschaftliche Identität war insoweit gegeben, als das angeschaffte (belastete) Grundstück in dem veräußerten (unbelasteten) Grundstück aufgegangen ist.
  • Berechnung des Gewinns: Der Gewinn ist nur für den Teil des Grundstücks zu berechnen, der im belasteten Zustand angeschafft wurde. Der anteilige Veräußerungspreis ist ggf. im Schätzungswege zu ermitteln.
  • Verkehrsfähigkeit: Die Verkehrsfähigkeit des Grundstücks war durch das Erbbaurecht nicht eingeschränkt.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil klärt die ertragsteuerliche Behandlung von Grundstücksverkäufen nach Löschung eines Erbbaurechts.

Es zeigt, dass der durch die Löschung entstandene Wertzuwachs zu besteuern ist und dass der Gewinn

nur für den Teil des Grundstücks zu berechnen ist, der im belasteten Zustand angeschafft wurde.

RA und Notar Krau

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