Verkehrsrecht

Vertretung in Bußgeldverfahren und Strafverfahren

Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer mindert die Reaktionsfähigkeit und führt oftmals zu schlimmen Unfällen. Wer alkoholisiert Auto fährt, kann verschiedene Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände erfüllen. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss, kann Ihre Versicherung sich weigern, den Schaden zu übernehmen.

Ist gegen Sie ein Verfahren wegen Alkohol am Steuer eingeleitet worden, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren uns schnellstmöglich! Wir können Akteneinsicht beantragen und versuchen Ihren Führerschein zu retten.

Promillegrenzen

Ab einem Wert von 0,3 Promille liegt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Zwischen 0,3 und 0,5 Promille ist nicht grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen Alkoholisierung anzunehmen. Hinzutreten müssen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen treten, wie beispielsweise das Schneiden von Kurven, Fahren in Schlangenlinien oder unsicheres Fahren.
Von einer Ordnungswidrigkeit spricht man erst, wenn man mit einem Promillewert zwischen 0,5-1,09 Promille angehalten wird. Bei einer Ordnungswidrigkeit erhält man ein Bußgeld und ein Fahrverbot.
Ab einem Wert von 1,1 Promille spricht man von einer Straftat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Bei einer Straftat bekommt man neben der Strafe den Führerschein entzogen und es wird eine Sperrfrist hinsichtlich der Neuerteilung des Führerscheins verhängt.
Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss sich meistens einer MPU (Medizinisch Psychologischer Untersuchung) unterziehen. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine MPU verpflichtend.

Sonderregelung für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt eine Promillegrenze von 0,0 Promille. Das bedeutet, diese Personen dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie Auto fahren wollen. Ein einmaliger leichter Verstoß wird mit einer zweijährigen Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar bestraft. Bei einem weiteren oder schwerwiegenden Verstoß droht der Entzug des Führerscheins.

Alkohol am Lenker

Auch bei Fahrradfahrern gibt es eine absolute Fahruntüchtigkeit. Diese liegt bei 1,6 Promille. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad angehalten wird und diese Blutalkoholkonzentration aufweist, begeht eine Straftat und bekommt den Führerschein entzogen.

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