Verkehrsrecht

Vertretung in Bußgeldverfahren und Strafverfahren

Geblitzt – was nun?!

Die meisten Autofahrer haben es irgendwann schonmal gesehen: Das rote Lämpchen der Blitzanlage. Zeitdruck und Unachtsamkeit verleiten zum schnellen Fahren und können für den Fahrer richtig teuer werden. Je nach Höhe und Art der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen eine Geldbuße, die sogenannten Punkte in Flensburg oder im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Letzteres hat gravierende Auswirkungen auf alle, die privat oder beruflich auf das Autofahren angewiesen sind. Deswegen gilt es zu wissen:
Jeder zweite Bußgeldbescheid ist unrechtmäßig, da die Messung oder die Auswertung fehlerhaft war.
Es kann sich durchaus lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie hierfür 2 Wochen Zeit.
Wir können den Einspruch für Sie einlegen und Akteneinsicht beantragen. Anhand der Akte kontrollieren wir, ob die Messung oder Auswertung fehlerhaft war.
Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese oftmals die Gebühren für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung.

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