Verkehrswert Grundstück Erbschaftsteuer
FG Münster 3 K 1201/21 F
Bewertung eines Miteigentumsanteils
Das Finanzgericht (FG) Münster hat mit Urteil vom 24.11.2022 entschieden, dass bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils
an einem Grundstück ein Abschlag vom rechnerischen Anteil am Verkehrswert des gesamten Grundstücks zulässig sein kann.
Hintergrund des Falls:
Der Kläger erbte einen 50%igen Miteigentumsanteil an einem Grundstück.
Der Gutachterausschuss ermittelte den Verkehrswert des gesamten Grundstücks und setzte den Wert des Miteigentumsanteils unter Berücksichtigung eines Abschlags von 20% fest.
Das Finanzamt hingegen verweigerte den Abschlag und setzte den Wert des Miteigentumsanteils auf 50% des Verkehrswerts des Gesamtgrundstücks fest.
Kernaussagen des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil des FG Münster stellt klar, dass bei der Bewertung von Miteigentumsanteilen die Besonderheiten des Miteigentums zu berücksichtigen sind.
Ein Abschlag vom rechnerischen Anteil am Verkehrswert des gesamten Grundstücks kann gerechtfertigt sein, wenn der Erwerb eines Miteigentumsanteils für Dritte mit erheblichen Risiken verbunden ist.
Anmerkung:
Fazit:
Die Bewertung von Miteigentumsanteilen ist komplex und es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob und in welcher Höhe
ein Abschlag vom rechnerischen Anteil am Verkehrswert des gesamten Grundstücks gerechtfertigt ist.
Das Urteil des FG Münster stärkt die Position der Steuerpflichtigen und ermöglicht eine realistischere Bewertung von Miteigentumsanteilen.
Es bleibt abzuwarten, wie der BFH in der Revisionsinstanz entscheiden wird.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.